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03.311 · Standesinitiative · 2003-06-19

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Basel-Landschaft folgende Standesinitiative ein:

Art. 13 Abs. 3 BV

Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.