05.5269 · Fragestunde. Frage · 2005-12-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes haben es bei der Revision des Tierschutzgesetzes abgelehnt, Anforderungen an die Heimtierhalterinnen und Heimtierhalter ins Gesetz aufzunehmen. Ist der Bundesrat nach dem grauenvollen und sinnlosen Tod eines Kindes in Glattbrugg nun endlich bereit, Anforderungen wenigstens an Züchter, Händler (auch Private) sowie Hundehalterinnen und Hundehalter, insbesondere von grossen und schweren Hunden, in die Verordnung aufzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.