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Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern

09.439 · Parlamentarische Initiative · 2009-06-04

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Gemäss der am 1. März 2010 in Kraft getretenen Änderung des Ausweisgesetzes (AwG) können Identitätskarten (ID) nach zwei Jahren, d.h. ab 1. März 2012, nur noch bei den ausstellenden kantonalen Behörden beantragt werden. Das Gesetz überträgt den Entscheid, ob weiterhin auch nichtbiometrische ID ausgestellt werden können, der Zuständigkeit des Bundesrates.

Die am 4. Juni 2009 von Nationalrätin Thérèse Meyer eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, im AwG zu verankern, dass weiterhin eine herkömmliche, nichtbiometrische ID ohne Chip bezogen werden kann. Am 27. Januar 2010 reichte der Kanton Thurgau eine Standesinitiative ein, die verlangt, dass Identitätskarten auch nach der in den Übergangsbestimmungen der Änderung vom 13. Juni 2008 im AwG vorgesehenen zweijährigen Frist weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden können.

Die am 11. Dezember 2009 von Ständerat Hannes Germann eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, das Ausweisgesetz dahingehend zu ändern, dass die Kantone frei entscheiden können, ob die Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und bezogen werden kann. Aus föderalistischen Gründen nimmt der vorliegende Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) dieses Anliegen auf und sieht vor, das AwG so zu ändern, dass auf Antrag weiterhin Identitätskarten ohne Chip bezogen werden und die Kantone über eine allfällige Beantragung in der Wohngemeinde entscheiden können.

Die SPK des Nationalrates hat bei der Ausarbeitung des Entwurfs darauf geachtet, dass jeder Kanton die Möglichkeit hat, einen bürgernahen Service public anzubieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die nichtbiometrischen Identitätskarten weiterhin wie bisher bei der Wohngemeinde zu beantragen. Damit soll erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger eine herkömmliche Identitätskarte in einem einfachen Verfahren beantragen können und die Kantonsautonomie betreffend die Organisation des Antragsverfahrens gewahrt bleibt. (Quelle: Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Ausweisgesetz vom 22. Juni 2001 soll dahingehend geändert werden, dass alle Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin die Möglichkeit haben, eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip zu beziehen.

Begründung

Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes, angenommen in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Art der Ausweise festzulegen, die mit einem Chip ausgestattet werden.

Während der sehr kontroversen Abstimmungskampagne über die Einführung des biometrischen Passes hat der Bundesrat versichert, dass auch weiterhin herkömmliche Identitätskarten erworben werden können. Dem Gesetzgeber wurde zu Recht vorgeworfen, dass diese Möglichkeit im Gesetz nicht genau festgelegt ist.

Zahlreiche Menschen benötigen einen Ausweis in der Tat nur für den Gang zur Post oder Bank oder für die Ausstellung eines Heimatscheins usw. Um das Vertrauen zu bewahren, müssen Versprechen, die im Rahmen der Abstimmungskampagne gemacht wurden, im Gesetz konkretisiert werden.

Verhandlungen

Beide Kammer nahmen die Vorlage diskussionslos und einstimmig an.

In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 188 zu 0 und im Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen angenommen.

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