09.467 · Parlamentarische Initiative · 2009-06-12
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 43 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes soll folgendermassen ergänzt werden:
Die Ratsbüros achten, gestützt auf das Register der Interessenbindungen, darauf, dass nicht zu viele Ratsmitglieder mit gleicher für das Thema der Kommission relevanter Interessenbindung in der Kommission Einsitz nehmen.
Begründung
Es ist eine gute Sache, dass den ständigen Sachkommissionen auch eine gewisse Anzahl von Spezialistinnen und Spezialisten angehört. Manche Kommissionen wurden jedoch in den letzten Jahren von einer Übervertretung von Ratsmitgliedern mit gleichen Interessenbindungen dominiert. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung könnten die beiden Ratsbüros die Anzahl Mitglieder einer Interessengruppe in einer Kommission auf ein vernünftiges Mass reduzieren. Eine solche Reduktion könnte erreicht werden, indem in der gleichen Kommission pro Fraktion nicht mehr als zwei Lobbyistinnen und Lobbyisten vertreten sein dürfen und in jedem Fall verhindert wird, dass Vertreterinnen und Vertreter der gleichen Lobby in einer Kommission eine absolute Mehrheit bilden.