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12.503 · Parlamentarische Initiative · 2012-12-14

Finanzdepartement

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 24.06.2014

Die Kommission hat mit 18 zu 6 Stimmen einer Vorlage zugestimmt, durch welche sehr kleine Versicherungsgenossenschaften von der Aufsicht im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ausgenommen werden. Die Vorlage wird dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet und voraussichtlich in der kommenden Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.

Der Handlungsbedarf im Sinne der parlamentarischen Initiative wurde von der Kommission kaum bestritten; von einzelnen Kommissionsmitgliedern wurde aber geltend gemacht, dass die Änderung des VAG auch im Rahmen der an den Bundesrat zurückgewiesenen Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden könnte.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.08.2014

Der Bundesrat befürwortet in seiner Stellungnahme die parlamentarische Initiative "Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen". Diese will bestimmte Kleinstversicherer aus der Aufsicht ausnehmen.

Mit der Initiative sollen bestimmte kleine Genossenschaftsversicherungen aus der Aufsicht ausgenommen werden. Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass die Versicherung eng mit einem Verein oder Verband verbunden ist und einen beschränkten Versichertenkreis aufweist. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) erachtet den administrativen Aufwand sowie die anfallenden Kosten der Aufsicht in Relation zur Tätigkeit der fraglichen Kleinstversicherer als unverhältnismässig gross. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass durch eine Anpassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Abhilfe geleistet werden soll.

Der Bundesrat befürwortet die vorgeschlagene Ausnahmeregelung für die fraglichen Versicherungen, da den Versicherten in den betroffenen Fällen eine Doppelfunktion zukommt. Sie sind nicht nur Vertragspartei, sondern sie üben gleichzeitig die Aufsicht über das Versicherungsunternehmen aus und können damit die Prämienhöhe und die Versicherungsleistung festlegen. Mit der Umsetzung der Initiative kann auch die an den Bundesrat überwiesene Motion Bischofberger abgeschrieben werden.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Artikel 2, Geltungsbereich, des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ist wie folgt zu ändern:

Art. 2

...

Abs. 2

Von der Aufsicht nach diesem Gesetz ausgenommen sind:

...

Bst. d

Versicherungsgenossenschaften mit Sitz in der Schweiz, sofern:

1. sie eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind, dessen Hauptzweck nicht das Versicherungsgeschäft ist,

2. ihr jährliches Bruttoprämienvolumen seit dem 1. Januar 1993 den Betrag von 3 Millionen Franken nie überstiegen hat,

3. ihr örtlicher Tätigkeitsbereich seit dem 1. Januar 1993 auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt ist,

4. sie nur Mitglieder des Vereins oder des Verbandes, mit dem sie eng verbunden sind, versichern,

5. die Versicherten identisch mit den stimmberechtigten Mitgliedern der Versicherungsgenossenschaft sind und aufgrund ihrer Mitgliedschaft über die Versicherungsleistungen und Versicherungsprämien selber bestimmen können.

...

Begründung

Die Initiative stützt sich auf die Motion Bischofberger 09.3965, "Versicherungsaufsichtsgesetz", mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, Versicherungsgenossenschaften, welche eng mit einem Verein oder Verband verbunden sind, nicht als Hauptzweck das Versicherungsgeschäft haben und einen beschränkten Versichertenkreis aufweisen, von der Aufsicht im Sinne des VAG auszunehmen.

Ziel der Motion und der Initiative ist es, diese Kleinstversicherer von der Aufsicht zu befreien, da die Kosten für den administrativen Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen der Aufsicht stehen. Von der heutigen unbefriedigenden Regelung sind Versicherungsgenossenschaften von einigen schweizerischen Verbänden wie dem Turnverband, die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes usw. betroffen.

Die Motion hätte im Rahmen der Vorlage 11.057 zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes umgesetzt werden sollen. Der Nationalrat hat am 13. Dezember 2012 die Rückweisung der Vorlage 11.057 beschlossen, in der diese Anpassung im Anhang enthalten war.

Damit diese kleinen Versicherungsgenossenschaften so rasch als möglich von der Aufsicht befreit werden können, nimmt die parlamentarische Initiative das Anliegen der Motion 09.3965 in modifizierter Form auf.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 25.09.2014

Versicherungen - Nationalrat will Kleinversicherer von Aufsicht ausnehmen

(sda) Der Nationalrat will kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden von der Versicherungs-Aufsicht befreien. Eine entsprechende Gesetzesänderung hiess der Nationalrat am Donnerstag einstimmig gut. Der Ständerat muss noch darüber befinden.

Die bestehende Aufsicht durch die FINMA sei für Kleinstversicherer eine grosse Hürde, sagte Kommissionssprecher Thomas Maier (GLP/ZH). Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen der Aufsicht. Von der Ausnahme wären laut Maier aktuell nur vier Kleinstversicherer betroffen, darunter die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes.

Der Bundesrat unterstützt die Änderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Bei Genossenschaftsversicherungen übten die Versicherten gleichzeitig die Aufsicht über das Versicherungsunternehmen aus und könnten damit die Prämienhöhe und die Versicherungsleistung festlegen, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Von der Aufsicht befreit werden sollen Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das jährliche Prämienvolumen darf drei Millionen Franken nie überstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur für Genossenschaften, nicht jedoch für Aktiengesellschaften.

Debatte im Ständerat, 24.11.2014

Parlament nimmt Genossenschaftsversicherungen von der Aufsicht aus

(sda) Kleine Versicherungsgenossenschaften von Vereinen oder Verbänden werden von der Versicherungsaufsicht befreit. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Gesetzesänderung dazu gutgeheissen.

Die kleine Kammer sprach sich am Montag einstimmig für die Änderung aus. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

Von der Aufsicht befreit werden Versicherungen, die eng mit einem Verein oder einem Verband verbunden sind und nur dessen Mitglieder versichern. Das jährliche Prämienvolumen darf drei Millionen Franken nie überstiegen haben. Die Ausnahme gilt zudem nur für Genossenschaften, nicht jedoch für Aktiengesellschaften.

Als Beispiel wurde die Hilfskasse des Eidgenössischen Schwingerverbandes genannt. Für solche Kleinstversicherer sei die bestehende Aufsicht durch die FINMA eine grosse Hürde, befanden die Räte. Der administrative Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Der Bundesrat unterstützte die Änderung, die Albert Vitali (FDP/LU) mit einer parlamentarischen Initiative angestossen hatte. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich auch offen für weitergehende Ausnahmen. Solche müssten jedoch genauer geprüft werden.