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Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten

13.426 · Parlamentarische Initiative · 2013-04-17

Parlament

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 05.07.2019

Nachdem es der Nationalrat in der Frühjahrssession abgelehnt hat, die parlamentarische Initiative Golay (Poggia) 13.426 (Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten) abzuschreiben, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten und hat diesen mit 11 zu 10 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Der von der Kommission ausgearbeitete Erlassentwurf schlägt vor, das Obligationenrecht mit einer neuen Bestimmung zu ergänzen. Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses, welches sich nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verlängert, benachrichtigt und auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages ausdrücklich hingewiesen werden muss. Eine Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Verlängerung des Vertragsverhältnisses zur Anwendung kommen soll.

Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2019

Automatische Vertragsverlängerungen: Bundesrat will die bestehenden Informationspflichten nicht ausweiten

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will eine neue Informationspflicht für Unternehmen einführen, die Klauseln für eine automatische Vertragsverlängerung verwenden. Angesichts der bereits bestehenden Informationspflichten erachtet der Bundesrat diese Massnahme als unverhältnismässig, wie er in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 zu einer Vorlage der RK-N ausführt.

Die von der RK-N aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.426 "Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen" ausgearbeitete Vorlage verlangt eine neue Informationspflicht für Unternehmen, die automatische Vertragsverlängerungsklauseln verwenden. Diese Klauseln finden sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sehen vor, dass sich ein eigentlich befristeter Vertrag automatisch verlängert, wenn die Kundin oder der Kunde ihn nicht rechtzeitig kündigt. Als Beispiele nennt die RK-N Verträge für Fitness-Zentren, Anti-Viren-Programme oder Reiseversicherungen. Die grossen Mobilfunkanbieter verzichten bereits seit Frühling 2014 auf automatische Vertragsverlängerungsklauseln.

Konkret sollen gemäss der Vorlage der RK-N Dienstleistungsanbieter, die automatische Vertragsverlängerungsklauseln verwenden, ihre Kundinnen und Kunden vor der erstmaligen Verlängerung darüber informieren müssen, dass sie auch vom Vertrag zurücktreten können. Tun sie dies nicht, soll die Kundin oder der Kunde den Vertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer jederzeit fristlos auflösen können.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der RK-N vorgeschlagene neue Informationspflicht einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Sie würde den betroffenen Unternehmen einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand verursachen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den Konsumentinnen und Konsumenten zuzutrauen ist, ihre Vertragsverhältnisse selbständig und unter Berücksichtigung allfällig vertraglich vereinbarter Fristen zu verwalten und allenfalls auch zu kündigen. Den Aufwand hierfür erachtet der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund der heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten als gering.

Korrekturmechanismen im geltenden Recht

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat insbesondere darauf hin, dass bereits das geltende Recht Korrekturmechanismen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bereithält. Vorformulierte AGB können nur dann gültig in den Vertrag einbezogen werden, wenn die Kundinnen und Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darauf hingewiesen wurden sowie die Möglichkeit hatten, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Auf ungewöhnliche oder überraschende Klauseln müssen die Anbieterinnen und Anbieter bei Vertragsabschluss speziell hinweisen.

Gemäss geltender Rechtsprechung müssen AGB ausserdem klar ausgestaltet sein. Schliesslich sind missbräuchliche Klauseln in den AGB, welche in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverständnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen, bereits unter geltendem Recht unlauter. Will man die Situation der Konsumentinnen und Konsumenten noch weiter stärken, ohne gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu vergrössern, wäre die Einführung einer Verpflichtung der Unternehmen zu prüfen, bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die automatische Vertragsverlängerung hinzuweisen.

Erleichterungen bei der Informationspflicht vorsehen

Aus den oben genannten Gründen lehnt der Bundesrat die Vorlage der RK-N ab. Für den Fall, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf weiterhin bejaht und auf die Vorlage eintritt, sollten zumindest bei den Modalitäten der Benachrichtigung Erleichterungen für die Unternehmen geprüft werden. Die Beweislast für den Empfang der Benachrichtigung sollte nicht wie in der Vorlage der RK-N vorgesehen einseitig bei den Unternehmen liegen. Stattdessen soll es genügen, wenn die Benachrichtigung gültig an die letzte von der Kundin oder dem Kunden kommunizierte Adresse erfolgt.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Gesetzgebung wird dahingehend ergänzt, dass Dienstleistungsanbieter, die eine stillschweigende Fortführung eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages vereinbaren, ihre Kundinnen und Kunden über die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, informieren müssen; diese Mitteilung muss mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so müssen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstrafe vom Vertrag zurücktreten können, und der Dienstleistungsanbieter muss ihnen den Betrag, den sie für die noch nicht abgelaufene Vertragsperiode bereits bezahlt haben, zurückerstatten.

Begründung

In heutigen Vertragsverhältnissen ist eine deutliche Zunahme von Klauseln feststellbar, die eine stillschweigende oder automatische Verlängerung des Vertrags bei dessen Auslaufen vorsehen, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündige den Vertrag schriftlich innerhalb der Kündigungsfrist, die der Dienstleistungsanbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten hat.

Derartige Verträge werden insbesondere, aber nicht ausschliesslich für den Mobilfunk, für Abonnemente aller Art sowie für Bücher- und Fitnessclubs abgeschlossen.

Zwar wird mit dem Versicherungsvertragsgesetz absichtlich der erwähnte Ansatz verfolgt; um im Interesse der Versicherten eine jähe Beendigung des Versicherungsschutzes zu vermeiden, wird die stillschweigende Vertragserneuerung aber auf ein Jahr begrenzt (Art. 47 VVG). Ansonsten hat der Gesetzgeber aber unter Berufung auf die Vertragsfreiheit darauf vertraut, dass die Wirtschaft Fragen der Vertragserneuerung selbst regelt.

Nun ist es aber so, dass eine der Vertragsparteien am kürzeren Hebel sitzt: Die Kundinnen und Kunden oder die Konsumentinnen und Konsumenten können die allgemeinen Vertragsbedingungen, die vom Dienstleistungserbringer definiert werden, nicht aushandeln, und folglich müssen sie die Bedingungen, zu denen ein Vertrag bei dessen Auslaufen stillschweigend verlängert wird, akzeptieren.

Wer ist bei einem derartigen Vertrag nicht schon in die "Falle" getappt, insbesondere, weil man sich für jeden Vertrag das Datum, an dem dieser ausläuft, merken müsste? Dieses Datum wiederum variiert, da es an den Tag des Vertragsabschlusses geknüpft ist. Insbesondere Jugendliche und ältere Menschen werden Opfer dieser Umstände.

Am Grundsatz, dass ein Vertrag stillschweigend verlängert werden kann, soll nicht gerüttelt werden; es ist aber dringend vonnöten, der schwächeren Partei ein Recht auf Information einzuräumen, und zwar, indem man der stärkeren Partei eine entsprechende Pflicht auferlegt. Damit die Kundinnen und Kunden im Wissen um die Umstände entscheiden können, ob der Vertrag automatisch verlängert werden soll oder ob sie ihn kündigen wollen, sollen sie mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitteilung erhalten, mit der ihnen ihr Recht zur Kündigung des Vertrags in Erinnerung gerufen wird. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so sollen die Kundinnen und Kunden den Vertrag jederzeit und ohne Konventionalstrafe kündigen können; den Kundinnen und Kunden soll ferner der Betrag, den sie für die noch nicht abgelaufene Vertragsperiode bezahlt haben, zurückerstattet werden.

Dieses Vorgehen ist in Frankreich seit dem 28. Juli 2005 durch die "Loi Chatel", die in diesem Bereich als Vorbild herangezogen werden könnte, geregelt.

Die angestrebte Gesetzgebung soll alle Dienstleistungsverträge einschliesslich der Versicherungsverträge abdecken, nicht aber die Mietverträge, da diese Verträge für die Mieterinnen und Mieter von derart grosser Wichtigkeit sind, dass man sie nicht an die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist zu erinnern braucht.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 05.03.2020

Nationalrat für mehr Schutz bei automatisch erneuerten Verträgen

Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Im Auge hat er beispielsweise Fitnesscenter, Zeitschriften-Abos oder Anbieter von Virenschutz-Programmen.

Bevor sich ein Vertrag automatisch verlängert, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten benachrichtigt werden. Der Nationalrat will das Obligationenrecht entsprechend ergänzen. Die Vorlage dazu nahm er am Donnerstag mit 124 gegen 65 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der FDP-Fraktion.

SVP und FDP hätten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollen und kritisierten sie als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden und nicht "als vor sich selbst zu schützende Wesen", forderte Christa Markwalder (FDP/BE).

Pirmin Schwander (SVP/SZ) sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn man nicht an die Verlängerung denke. Die Mehrheit sah hingegen vergessene Kündigungsfristen als Nachtteil an, wegen unerwünschter Kosten. Der Antrag für Nichteintreten wurde mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt.

Nur bei erster Verlängerung

Umstritten war, ob über die Erneuerung nur das erste Mal oder vor jeder Vertragsverlängerung informiert werden muss, wie dies die von Beat Flach (GLP/AG) angeführte Minderheit wollte. Es sei für Kunden schwer zu verstehen, wenn die erste Verlängerung angekündigt werde und eine spätere aber nicht mehr, argumentierte Flach.

Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) entgegnete, dass eine Informationspflicht für die erste Verlängerung genüge. "Das ist das geringere Übel." Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, die Kommissionsmehrheit habe einen Mittelweg gewählt, im Sinn des Konsumentenschutzes. Der Rat entschied sich mit 101 zu 86 Stimmen für den Kompromissvorschlag.

Der Nationalrat will die neuen Bestimmungen nicht auf Verträge anwenden, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Obligationenrecht in Kraft getreten sind. Er lehnte einen Minderheitsantrag mit 122 zu 65 Stimmen ab. Die Rückwirkung hätten sich SP und Grüne gewünscht.

Lange Vorgeschichte

Die Ergänzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab.

Deshalb steht nun eine Gesetzesänderung zur Debatte. Diese sieht vor, dass Konsumenten vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.

Der Bundesrat ist gegen die Anpassung des Obligationenrechts - auch er hatte den Nichteintretensantrag unterstützt. Er hält eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen für unverhältnismässig. Es gebe bereits Korrekturmechanismen, und auf auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 11.06.2020

Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Der Ständerat dagegen sieht keinen Handlungsbedarf. Er hat ist nicht auf eine Ergänzung des Obligationenrechts eingetreten. Der Entscheid fiel knapp mit 22 zu 20 Stimmen. Durchsetzen konnte sich sich eine Allianz aus FDP-, CVP- und SVP-Vertretern. Sie kritisierte die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 24.09.2020

Parlament gegen mehr Schutz bei automatisch verlängerten Verträgen

Der Ruf nach mehr Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten bei automatischen Vertragsverlängerungen ist verhallt. Der Nationalrat hat eine Vorlage seiner Kommission im zweiten Anlauf abgelehnt. Weil auch der Ständerat Nein gesagt hat, bleibt es beim Status quo.

Der Entscheid in der grossen Kammer am Donnerstag fiel knapp aus - mit 99 zu 82 Stimmen bei 9 Enthaltungen. In der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen noch für Eintreten gestimmt. Der Ständerat war in der Sommersession danach nicht auf die Vorlage eingetreten, in einer knappen Abstimmung.

Die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Gesetzesänderung sah vor, dass Konsumenten spätestens ein Monat vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden müssen. In der Nachricht sollte ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.

Im ersten Anlauf war eine Mehrheit der Ansicht gewesen, dass der Konsumentenschutz bei der stillschweigenden Verlängerung von Dienstleistungsverträgen gestärkt werden solle. Die Informationspflicht sei dafür ein geeignetes Mittel. Erfolglos gab Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Grüne/BL) zu bedenken, dass vergessene Kündigungsfristen einen Nachteil bedeuten könnten - wegen unerwünschter Kosten.

Gegner verneinen Mehrwert

Dagegen stemmten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion. Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. "Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden", sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Sie sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn jemand nicht an die Verlängerung denke.

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Sie bezeichnete eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen als "komplizierte und bürokratische Lösung". Es gebe bereits Korrekturmechanismen: Auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte sie.

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