13.5316 · Fragestunde. Frage · 2013-09-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
1. Stimmt es, dass der im Juni 2013 von den Bernischen Kraftwerken (BKW) eingereichte Umsetzungsplan zur Sanierung des AKW Mühleberg im Freigabe- und nicht im Bewilligungsverfahren abgewickelt wird und somit weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet?
2. Aus welchen Gründen wählt das UVEK dieses intransparente Vorgehen?
3. Wie begründet der Bundesrat den Verzicht auf ein Bewilligungsverfahren nach Artikel 65 Absatz 2 KEG?
4. Werden die internationalen Empfehlungen eingehalten und Zweitgutachten zum Umsetzungsplan eingeholt?