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Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Ausserordentliche individuelle Anpassungen und Überprüfung des Lohnsystems

16.400 · Parlamentarische Initiative · 2016-01-22

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 6. April 2017

Am 16. März 2012 wurden in der Richterverordnung Änderungen am Lohnsystem und am Modell für die Berechnung der Anfangslöhne der Richterinnen und Richter vorgenommen. Diese haben zur Folge, dass einige Richterinnen und Richter, die nach dem Inkrafttreten des neuen Systems gewählt wurden, einen deutlich höheren Lohn erhalten als gleichaltrige Richterinnen und Richter, die bereits seit mehreren Jahren im Amt sind. Diese Ungleichheiten würden bis 2022 anhalten.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats beantragt, ein neues Lohnsystem einzuführen, das eine Abstufung der Löhne nach Alter und Berufserfahrung vorsieht. Es wird in der Verordnung ein Einheitslohn verankert. Dieser entspricht dem Höchstbetrag der Klasse 33 im Sinne der Bundespersonalverordnung und wird für Personen um 7,5 Prozent reduziert, die entweder das 45. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder nicht mindestens 48 Monate Berufserfahrung an einem Bundesgericht, an einem oberen kantonalen Gericht oder in einer leitenden Funktion in der Strafverfolgung vorweisen können. Um 15 Prozent wird der Lohn gekürzt, wenn die Person weder das genannte Alter noch die erwähnte Berufserfahrung hat.

Dieses neue System gilt nach seinem Inkrafttreten für alle Löhne der ordentlichen Richterinnen und Richter des Bundesstrafgerichtes, der hauptamtlichen Richterin-nen und Richter des Bundespatentgerichtes sowie der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Es sind also sowohl die Löhne der amtierenden Richterinnen und Richter als auch jene der künftig gewählten betroffen. Lohnungleichheit wird es somit nicht mehr geben.

Wortlaut

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beschliesst, eine Revision der Richterverordnung (SR 173.711.2) auszuarbeiten, welche vorsieht, dass die Gerichtskommission die Richterlöhne ausserordentlich individuell anpassen kann. Es soll verhindert werden, dass neugewählte Richterinnen und Richter einen höheren Lohn erhalten als ihre gleichaltrigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits länger im Amt sind. Artikel 40 der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) könnte hierbei als Vorbild dienen. Im Bestreben nach einer kohärenteren Ausgestaltung des Lohnsystems werden zudem erneut die Festlegung des Anfangslohns und der jährlichen Lohnerhöhung überprüft.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 12.06.2017

Nationalrat heisst neues Lohnsystem für Richter gut

Der Nationalrat will Lohnungleichheiten bei den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesstrafgerichts und des Bundespatentgerichts beseitigen. Heute erhalten neu gewählte Richter manchmal einen höheren Lohn als Kollegen, die ihr Amt schon mehrere Jahre ausüben.

Der Nationalrat stimmte der Änderung der Richterverordnung am Montag mit 111 zu 60 Stimmen zu, gegen den Willen der SVP-Fraktion. Ausgearbeitet hatte sie die Rechtskommission des Nationalrates auf Basis einer parlamentarischen Initiative.

Grundsätzlich soll ein Einheitslohn eingeführt werden. Dieser würde um 7,5 Prozent reduziert für Richter und Richterinnen, die entweder noch nicht 45 Jahre alt sind oder nicht mindestens über 48 Monate Berufserfahrung verfügen an einem eidgenössischen Gericht, einem oberen kantonalen Gericht oder in einer leitenden Funktion bei der Strafverfolgung.

Trifft beides zu, soll der Einheitslohn um 15 Prozent gekürzt werden. Das neue Lohnsystem soll sowohl für die amtierenden Richterinnen und Richter als auch für künftig gewählte gelten.

Auch der Bundesrat hatte sich mit der Änderung einverstanden erklärt.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 27.11.2017

Der Ständerat stimmte einer Änderung der Richterverordnung mit 35 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen zu, der Nationalrat hat die Änderung bereits gutgeheissen.

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