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16.5563 · Fragestunde. Frage · 2016-12-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die neue Version des Schlussabkommens enthält kaum Veränderungen im Vergleich zu der am 2. Oktober 2016 in der Volksabstimmung abgelehnten.

1. Wird das EDA diesen neuen Vertrag im Bundesarchiv verwahren, selbst wenn er nicht durch eine Volksabstimmung legitimiert ist?

2. Wie wirken sich die anstehenden Urteile des kolumbianischen Verfassungsgerichtes auf den Entscheid des EDA aus?

3. Wie wahrt das EDA das Ansehen der Schweiz bei jenen Kolumbianern, die Nein gestimmt haben und deren Willen nicht umgesetzt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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