Was kosten und nützen uns die mit Steuergeldern finanzierten Lehrgänge für Sozialhilfebezüger?
17.3320 · Interpellation · 2017-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Verschiedene soziale Ämter (IV, RAV, Sozialhilfe usw.) bieten ihrer Klientel die Möglichkeit an, einen Lehrgang zu absolvieren (z. B. als technischer Kaufmann). Die Teilnahme an diesen Lehrgängen wird mit öffentlichen Geldern finanziert. Wie Erfahrungen, z. B. der Dozenten dieser Lehrgänge, zeigen, sind die Teilnehmenden in aller Regel unmotiviert und erlangen auch nie den eidgenössischen Fähigkeitsausweis, was aber eigentlich das Ziel dieser Lehrgänge wäre. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2012 bis 2016 von öffentlichen Institutionen der sozialen Sicherheit die Teilnahme an solchen Lehrgängen finanziert, und wie hoch sind die Gesamtkosten, die dafür aufgewendet werden mussten?
2. Wie gross ist der Ausländeranteil unter diesen von der öffentlichen Hand unterstützten Teilnehmern (in absoluten Zahlen und Prozenten)?
3. Wie viele der mit öffentlichen Geldern unterstützten Teilnehmer haben ihren Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis erhalten (in absoluten Zahlen und Prozenten)?
4. Wie sieht die Erfolgsbilanz dieser Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt aus, d. h., erhöhen die Teilnehmer nachweisbar die Chancen, nach Absolvierung des Lehrganges eine Stelle zu finden?
5. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, einen vorab zu absolvierenden Eignungstest einzuführen, der die potenziellen Teilnehmer auf ihre sprachliche und persönliche Eignung sowie ihre Motivation für den jeweiligen Lehrgang prüft?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat nicht zum Ziel, den Versicherten eine Grundausbildung zu ermöglichen. Allerdings enthalten die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) Ausbildungszuschüsse (Art. 66a und 66c Avig), die gewährt werden können, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind; insbesondere müssen die Versicherten über ein Mindestalter verfügen, sie dürfen keine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, oder ihre Ausbildung muss veraltet sein. Dies ist die einzige Massnahme der ALV, die den Abschluss eines eidgenössisch oder kantonal anerkannten Diploms vorsieht. Die Ausbildungszuschüsse werden nur gewährt, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einem Arbeitgeber vorliegt und wenn sie vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemäss äusserst strikten Kriterien gutgeheissen wurden.
Auch die Invalidenversicherung (IV) kennt keine Massnahme "Lehrgang". Im Fall einer invaliditätsbedingten Erwerbseinbusse von mindestens 20 Prozent entsteht jedoch ein Anspruch auf eine "Umschulung" (Art. 17 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, IVG; SR 831.20), bei der die IV die Kosten für die Ausbildung, die Unterkunft sowie die Verpflegung in der Ausbildungsstätte übernimmt. Im Weiteren sieht das Gesetz die Möglichkeit einer "erstmaligen beruflichen Ausbildung" vor. Dabei finanziert die IV jedoch nicht die Ausbildung an sich, sondern unter bestimmten Bedingungen die behinderungsbedingten Mehrkosten (Art. 16 IVG).
Die Sozialhilfe ist eine Leistung, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt und daher kantonal unterschiedlich ausgestaltet wird. Allgemein kann immerhin festgehalten werden, dass die Sozialhilfe nur ausnahmsweise Ausbildungsmassnahmen unterstützt. In welcher Art und in welchem Ausmass, wird allerdings nicht systematisch erhoben, auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe verfügen über keine Angaben.
1. Bei der ALV erhielten zwischen 2012 und 2016 jährlich im Durchschnitt 714 Personen einen Ausbildungszuschuss. Die Kosten dafür betrugen pro Jahr durchschnittlich knapp 14 Millionen Franken. Die IV finanzierte im selben Zeitraum die Umschulung von durchschnittlich 9569 Personen pro Jahr, wofür im Durchschnitt rund 109 Millionen Franken pro Jahr aufgewendet wurden.
2. Zwischen 2012 und 2016 bezogen bei der ALV im Durchschnitt 357 ausländische Staatsangehörige Ausbildungszuschüsse (durchschnittlich 50 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger). Bei der IV absolvierten durchschnittlich 2372 ausländische Staatsangehörige pro Jahr eine Umschulung (durchschnittlich 25 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger).
3. Angaben zur Anzahl Personen, die unterstützt mit öffentlichen Geldern einen Lehrgang mit eidgenössischem Diplom abgeschlossen haben, sind derzeit nicht möglich. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht zwar jedes Jahr Daten zu den Prüfungskandidatinnen und -kandidaten der beruflichen Grundbildung. Die Art und Weise der Finanzierung wird dabei jedoch nicht erhoben. In Bezug auf die ALV wird 2018 eine Machbarkeitsstudie zur Messung des Erfolgs der einzelnen AMM vorliegen. Bei der IV könnten die Angaben nur mit grossem Aufwand entweder bei den Anbietern der Lehrgänge oder mittels Analyse der Dossiers bei den IV-Stellen eruiert werden.
4. Die Integration in den Arbeitsmarkt stellt immer ein Ergebnis aller Leistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung dar: Dazu gehören neben den AMM insbesondere die Beratung, die Vermittlung und die Kontrolle durch die RAV. Die Quantifizierung des Effekts einer einzelnen AMM auf die Integration in den Arbeitsmarkt ist methodisch anspruchsvoll. Die jüngste Studie der ALV zu diesem Thema hat ergeben, dass der Besuch eines Fachkurses die Chancen auf dem Arbeitsmarkt leicht erhöht. Bei der IV ist der primäre Auftrag die Erlangung der Arbeitsmarktfähigkeit und nicht die Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Bildung und damit auch Lehrgänge die Chancen auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen.
5. Sowohl bei der ALV als auch bei der IV sieht das Gesetz eine Mitwirkungspflicht bzw. Sanktionierung bei Nichteinhaltung vor. Bei der ALV werden ausserdem bereits heute die Eignungskriterien der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten durch die RAV in den persönlichen Beratungsgesprächen vertieft geprüft, um sicherzustellen, dass nur geeignete und motivierte Personen einen Ausbildungszuschuss erhalten. Zudem haben die RAV bereits heute die Möglichkeit, gezielte Eignungstests mit potenziellen Kandidaten durchzuführen. Auch bei der IV findet vor der Zusprache einer beruflichen Massnahme eine sorgfältige Abklärung der Eignung und der Ressourcen der betreffenden Person statt. Die Einführung von Eignungstests ist daher nicht nötig.
Antwort des Bundesrates.