17.3356 · Motion · 2017-05-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, von der Post unverzüglich die konzeptionelle Poststellennetz-Planung einzufordern. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der Service-public-Kriterien in der Postgesetzgebung. Diese Kriterien müssen die regionalen Gegebenheiten und die Mobilitätsverfügbarkeiten berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen in der Bevölkerung Rechnung tragen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich des zunehmenden Unmuts bezüglich der Anpassungen beim Poststellennetz bewusst und anerkennt die besondere Betroffenheit einzelner Regionen und Personen. Das Postgesetz und die Verordnung verpflichten die Schweizerische Post zum Betreiben eines landesweit flächendeckenden Netzes von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen. Die Post hat die gesetzlichen Vorgaben bis anhin stets erfüllt.
Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf den Postbereich spürbar aus. Das jährliche Briefvolumen ist seit Jahren rückläufig, ebenso die Einzahlungen am Schalter. Entsprechend sinkt die Kundenfrequenz in den Poststellen kontinuierlich. Trotz bereits ergriffener aufwand- und ertragsseitiger Massnahmen konnte das Defizit im Bereich Poststellen und Verkauf nicht reduziert werden. Diese Entwicklung ist auch für ein grosses Unternehmen wie die Post auf Dauer nicht tragbar. Wie andere von der Digitalisierung besonders betroffene Dienstleistungsanbieter (z. B. Banken) muss auch die Post ihr Filialnetz den geänderten Kundenbedürfnissen anpassen. Der von der Post eingeschlagene Weg mit Agenturlösungen ist daher folgerichtig. Die Anzahl Zugangspunkte soll damit gemäss Konzept der Post bis 2020 sogar erhöht werden. Die meist längeren Öffnungszeiten sind zudem eher kundenfreundlicher. Durch die Nutzung von Synergien z. B. zwischen dem Detailhandel und der Post können zudem Arbeitsplätze in den peripheren Regionen gesichert werden. Die Agenturpartner, d. h. insbesondere das lokale Gewerbe, können von erhöhten Kundenfrequenzen profitieren.
Im Oktober 2016 hat die Post informiert, wie das zukünftige Zugangsnetz aussehen soll. Die Post hat zugesichert, auch auf die regionalen Bedürfnisse unter Einbezug der Kantone, Gemeinden und der Bevölkerung einzugehen und ersatzlose Schliessungen von Poststellen grundsätzlich zu vermeiden. In ihrer Planung berücksichtigt die Post nebst den Erreichbarkeitsvorgaben gemäss Postverordnung weitere Kriterien, wie beispielsweise die Zentrumsfunktion von Kantons- und Bezirkshauptorten sowie anderer Ortschaften oder die Verkehrsanbindung. In Ortschaften, in welchen ausschliesslich noch eine Agentur zur Verfügung steht, sind ab September 2017 Bareinzahlungen an der Haustüre beim Postboten möglich.
Im Rahmen der von der Post im Herbst 2016 initiierten Gespräche konnten die Kantone ihre spezifischen regionalen Bedürfnisse einbringen. Diese Rückmeldungen flossen ins Gesamtbild zur Netzentwicklung für die kommenden Jahre ein, welches die Post am 23. Juni 2017 kommuniziert und veröffentlicht hat.
Wie im Bericht zur Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 angekündigt, hat der Bundesrat darüber hinaus eine Studie in Auftrag gegeben, welche einerseits das aktuelle Nutzungsverhalten der Bevölkerung und andererseits die sich abzeichnenden Bedürfnisse nach Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs aufzeigen soll. Dabei wird nach verschiedenen Siedlungstypen und Alterskategorien unterschieden, um ein möglichst breit abgestütztes Bild zu erhalten. Die Ergebnisse der Erhebung liegen im Herbst 2017 vor; diese werden den Evaluationsbericht zum Postgesetz vom Januar 2017 ergänzen.
Wie dargelegt, hat die Post mit den Kantonen intensiv über ihre im Herbst 2016 vorgelegte Planung der Zugangspunkte diskutiert. Gestützt auf die Ergebnisse der erwähnten Erhebung der Kundenbedürfnisse wird der Bundesrat über einen allfälligen Anpassungsbedarf der rechtlichen Vorgaben entscheiden, dies auch unter der Berücksichtigung der finanziellen Folgen bzw. Kosten. Der Bundesrat erachtet die Durchführung der Studie zurzeit als ausreichend und sieht keine Veranlassung für darüber hinausgehende Massnahmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.