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17.3420 · Interpellation · 2017-06-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat im Zusammenhang mit dem definitiven Aktionsplan Biodiversität um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wann liegt der definitive Aktionsplan Biodiversität vor? Die Kantone haben den Entwurf ja positiv aufgenommen.

2. Wurden von den 54 den Kantonen vorgelegten Massnahmen einige überarbeitet, gestrichen, und wenn ja, welche und weshalb?

3. 17 Massnahmen wurden den Kantonen nicht vorgelegt, weil sie die Kantone nicht betreffen. Wurde an diesen gearbeitet, und wenn ja, was wurde gemacht?

4. In den definitiven Aktionsplan fliessen die Rückmeldungen der Kantone wie ein?

5. Seit Frühling 2015 ist nun doch einige Zeit vergangen. Warum braucht es so lange, bis der definitive Aktionsplan vorliegt? Sind die Kantone einbezogen in diesen Prozess?

Begründung

Im Frühling 2015 ging der Aktionsplan Biodiversität bei den Kantonen in die Vorkonsultation. Der Bericht zu den Ergebnissen dieser Vernehmlassung zeigt, dass die Mehrheit der Kantone und Konferenzen der Absicht des Bundes grundsätzlich positiv gegenübersteht. Grundsätzlich wollen auch die Kantone die Biodiversität erhalten, fördern und sich finanziell stärker an den dafür vorgesehenen Massnahmen beteiligen. Interessant wäre nun zu wissen, bis wann der definitive Aktionsplan Biodiversität vorliegt.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Aktionsplan wird derzeit verwaltungsintern bereinigt und dem Bundesrat demnächst vorgelegt.

2./4. Die Kantone sind die prioritären Ansprechpartner des Bundes zur Umsetzung des Aktionsplans. Ihre Rückmeldungen im Rahmen der Vorkonsultation (April bis Juli 2015) waren von hoher Bedeutung für die Überarbeitung der Massnahmen. Diese wurden unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kantone und mit Blick auf die angespannten Haushaltlagen bei Bund und Kantonen überarbeitet, gegebenenfalls gestrichen sowie priorisiert und etappiert. Der Bund wird den Wunsch der Kantone berücksichtigen, die Umsetzung der Massnahmen, ihre Finanzierung und ihre zeitliche Planung so weit als möglich auf die Programmvereinbarungen im Umweltbereich abzustimmen und sie in diese zu integrieren. Durch seinen Entscheid vom 18. Mai 2016 zur Finanzierung von Sofortmassnahmen hat der Bundesrat bereits der Forderung der Kantone nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes entsprochen, sofern die Kantone ihrerseits entsprechende Mittel bereitstellen. Auf die inhaltlichen Anpassungen kann vor der Verabschiedung durch den Bundesrat nicht näher eingegangen werden.

3. Diese Massnahmen wurden von den bundesinternen Fachexpertinnen und -experten auf ihre Aktualität überprüft, gegebenenfalls aktualisiert, oder es wurde sogar darauf verzichtet. Der Verzicht erfolgte unter anderem dann, wenn die Ziele der jeweiligen Massnahmen durch andere, schon bestehende Instrumente erreicht werden können.

5. Der Bundesrat erteilte dem UVEK am 18. Februar 2015 Aufträge zur Weiterbearbeitung des Aktionsplans Biodiversität. In der Folge wurden die Massnahmen bei den Kantonen vorkonsultiert, gesetzliche Änderungen geprüft, eine Übersicht über die benötigten finanziellen Mittel und personellen Ressourcen erstellt und ein verursachergerechtes Finanzierungskonzept vorgeschlagen. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufträge legte das UVEK dem Bundesrat einen Antrag zur Finanzierung von Sofortmassnahmen im Naturschutz- und Waldbiodiversitätsbereich 2017-2020 vor, der am 18. Mai 2016 vom Bundesrat genehmigt wurde. Die Kantone waren Teil dieses Prozesses und wurden insbesondere im Rahmen der Vorkonsultation der Massnahmen sowie bei der Erarbeitung des Bundesratsantrages vom Mai 2016 und zur Umsetzung des Bundesratsbeschlusses einbezogen.

Antwort des Bundesrates.