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17.3423 · Postulat · 2017-06-12

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie, wann und mit welchen Mitteln und gesetzlichen Grundlagen Akteure der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung formell und informell die Gesetzgebungsprozesse sowie die politischen Meinungs- und Entscheidungsfindungsprozesse beeinflussen. Dabei soll er aufzeigen, inwiefern sich diese Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten über die Zeit verändert haben und im internationalen Vergleich verortet werden können. Er hört dazu auch unabhängige Experten aus der Regulierungsforschung, Verwaltungs- und Politikwissenschaften an.

Begründung

Gemäss dem renommierten Schweizer Politologen Wolf Linder ist die Trennung zwischen dem politischen, legislativen Parlament und der unpolitischen, exekutiven Verwaltung zur Fiktion geworden. Die Verwaltung habe sich zu einem eigenständigen Akteur und Machtfaktor entwickelt, der selbst politische Prozesse anregt, begleitet, durchführt und mitentscheidet. Auch der verstorbene Staatsrechtler Kurt Eichenberger hatte schon von der Verwaltung als vierter Gewalt im Bund gesprochen. Das Bild einer neutralen Verwaltung wurde von der politischen Ökonomie längst revidiert, und es wurde gezeigt, dass Verwaltungsakteure wie etwa Bundesämter im politischen Prozess durchaus ihre eigene Agenda und ihre eigenen Interessen verfolgen. Bekannt ist hierbei etwa die Prinzipal-Agent-Problematik. Um die Frage der Gewaltenteilung zu klären, scheinen eine Standortbestimmung und ein internationaler Vergleich mehr als relevant zu sein.

Dass Beamte selbst lobbyieren, Kampagnen betreiben und als Exekutivakteure auf die Legislative Einfluss nehmen, wird oft beklagt. Teilweise mag dies zweckmässig und nachvollziehbar sein. Die Grenze ist aber dort erreicht, wo die Verwaltung Aufträge an sich selbst erteilt oder verhindert. Sie ist dort erreicht, wenn Beamte rege Kontakte zu Parlamentariern pflegen und etwa Vorstösse initiiert werden. Zudem ist auch der Einfluss der Bundesverwaltung auf die Kommissionen sehr gross. Die Verwaltung ist in allen Prozessschritten ein dominanter Akteur, vor allem dann, wenn insbesondere die Akteure der dezentralen Bundesverwaltung auch noch Lobbying-Organisationen unterhalten. Interessant ist indessen auch der Einfluss auf die Gesetzgebung durch vorgelagerte Prozesse der Verwaltung, etwa die Ausarbeitung von Strategien, sowie legislative Vorwegnahmen durch internationales Recht.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Postulat deckt eine grosse Vielfalt von Aspekten der Beziehungen zwischen Parlament, Regierung und Verwaltung ab.

In zahlreichen Fällen sind die Verfahren und die Kompetenzen der verschiedenen Organe des Staates klar definiert. Die Rolle der zentralen Verwaltung im Gesetzgebungsverfahren ist zum Beispiel, mindestens in einem gewissen Umfang, bereits reglementiert, wie auch die Kontakte zwischen den parlamentarischen Kommissionen und den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. Erwähnt sei auch, dass die Teilnahme an Sitzungen von parlamentarischen Kommissionen jeweils auf Einladung dieser Kommissionen erfolgt. Die Zentralverwaltung ist zudem hierarchisch organisiert und wird vom Bundesrat geführt.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Studie zu diesen vielfältigen Forschungsfeldern sehr lang ausfallen würde und schwer zu erstellen wäre, ohne dabei neue Erkenntnisse zu liefern. Der zeitliche und personelle Aufwand dafür wäre unverhältnismässig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.