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Krieg in Syrien. Mehr Mittel für die humanitäre Hilfe und Anpassung der Aufnahme syrischer Kriegsvertriebener an die neuen Umstände

17.3450 · Interpellation · 2017-06-14

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das Ausmass der humanitären Krise in Syrien ist seit 2011 unverändert gross. 6,6 Millionen Menschen sind Flüchtlinge im eigenen Land, während mehr als 4,9 Millionen Schutz in Nachbarländern gesucht haben. Insgesamt sind zwei Drittel der syrischen Bevölkerung auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Seit 2011 haben 14 414 syrische Staatsangehörige in der Schweiz Asyl beantragt. 3654 von ihnen wurde Asyl gewährt, 7254 wurden vorläufig aufgenommen. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, ab 2015 im Rahmen verschiedener Aufnahmeprogramme weitere 5000 Personen aufzunehmen.

Angesichts des massiven Zustroms von Menschen, die 2015 in der EU Schutz suchten, hat die EU zwei Beschlüsse zur Umsiedlung dieser Menschen erlassen. Demnach sollten 160 000 Flüchtlinge, die sich vor allem in Griechenland und Italien befinden, innerhalb von zwei Jahren auf verschiedene EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Begründung

Baschar al-Assad scheint in Syrien dank militärischer Unterstützung ausländischer Mächte fester im Sattel zu sitzen als je zuvor. Für die durch den Krieg vertriebenen Menschen bedeutet dies, dass sie wohl noch lange Zeit nicht in ihre Heimat werden zurückkehren können.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Rückkehr von syrischen Kriegsvertriebenen mittel- oder langfristig nicht möglich ist?

2. Ist der Bundesrat dazu bereit, den jährlichen Beitrag an die humanitäre Hilfe substanziell aufzustocken und mehr Mittel für Schulungs- und Ausbildungsprogramme in Syrien und seinen Nachbarländern bereitzustellen?

3. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, im Rahmen eines Resettlement-Programms mehr syrische Kriegsvertriebene aufzunehmen?

4. Wie gedenkt der Bundesrat, angesichts der geringen Aussicht auf eine Rückkehr der Kriegsvertriebenen und der grossen Anzahl vorläufig Aufgenommener, diesen Menschen eine Perspektive auf eine dauerhafte Integration in der Schweiz zu geben?

5. Stimmt es, dass die Schweiz sich nur am ersten Umsiedlungsprogramm der EU beteiligt? Wäre es nicht angebracht, dass die Schweiz auch im Rahmen des zweiten Umsiedlungsprogramms ihren Teil dazu beiträgt, Griechenland und Italien zu entlasten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Rückkehr der Vertriebenen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die vom Ausgang des Konflikts in Syrien sowie von der politischen und wirtschaftlichen Situation vor Ort bestimmt werden. Aufgrund der aktuellen Lage in dieser Region kann der Bundesrat keine mittel- und langfristigen Voraussagen treffen.

2. Seit dem Ausbruch der Syrien-Krise hat die Schweiz über 315 Millionen Franken für die notleidende Bevölkerung bereitgestellt. Für 2017 wurde die Unterstützung auf 66 Millionen erhöht, was einer Zunahme von über 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. 54 Prozent dieser finanziellen Unterstützung werden innerhalb Syriens und 46 Prozent in den Ländern Jordanien, Libanon, Irak und Türkei eingesetzt. Mit den für 2017 zusätzlich gesprochenen Mitteln wird einerseits die humanitäre Hilfe in Syrien verstärkt, und andererseits werden die Nachbarländer darin unterstützt, die Lebensperspektiven der syrischen Flüchtlinge und der lokalen Bevölkerung längerfristig zu verbessern. Dazu gehören auch Bildungs- und Berufsbildungsprojekte. In Libanon und Jordanien wird die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich bis 2018 insgesamt 140 Schulen renovieren - 88 in Jordanien und 52 in Libanon. Damit verschafft sie insgesamt 87 000 Kindern einen gleichberechtigten Zugang zu formaler Bildung und damit verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten.

Zudem plant die Schweiz 2017 die Eröffnung eines humanitären Büros in Damaskus. Neben ihrem humanitären Engagement unterstützt die Schweiz lokale und internationale Bemühungen zur Lösung des bewaffneten Konflikts in Syrien. 2017 wurden zu diesem Zweck 7,5 Millionen Franken aufgewendet.

3. Der Bundesrat hat zuletzt mit Beschluss vom 9. Dezember 2016 die Aufnahme von 2000 Opfern der Syrien-Krise innerhalb von zwei Jahren im Rahmen des Resettlement-Programms entschieden. Damit hat sich der Bundesrat für die Weiterführung der schweizerischen Beteiligung an den Massnahmen zur Linderung der humanitären Krise aufgrund des Konflikts in Syrien ausgesprochen. Der Bundesrat wird nach fortgeschrittener Umsetzung des aktuellen Programms bzw. zu gegebener Zeit eine mögliche Weiterführung des Resettlement-Programms prüfen.

4. Im März 2017 haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, einen gemeinsamen Prozess, die Integrationsagenda Schweiz, zu lancieren. Im Rahmen dieser Agenda werden bis Ende Jahr gemeinsame Ziele ausgearbeitet, um die Integrationsförderung als Prozess ab der Einreise bis zur Bildung und/oder Erwerbsarbeit zu stärken, spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Bildungswegen zu ermöglichen und die Integrationsmassnahmen von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu intensivieren.

5. Der Bundesrat genehmigte am 18. September 2015 die Beteiligung der Schweiz am ersten Umsiedlungsprogramm der EU (40 000 Personen) für 1500 Personen. Gleichzeitig ermächtigte er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, der EU die Beteiligung der Schweiz am zweiten Umsiedlungsprogramm der EU zuzusichern. Seit der Lancierung des Umsiedlungsprogramms im September 2015 bis Ende Juli 2017 hat die Schweiz 1058 Personen aufgenommen. Bis Ende Juli 2017 wurden 24 676 von 40 000 Personen im Rahmen des ersten Programms umgesiedelt. Da das erste Umsiedlungsprogramm noch in Umsetzung ist, hat die Beteiligung der Schweiz am zweiten Umsiedlungsprogramm der EU noch keine konkreten Formen angenommen. Zudem ist laut den Monatsberichten der Europäischen Kommission über die Umverteilung und Neuansiedlung die Zahl der syrischen und eritreischen Staatsangehörigen, die sich in Italien und in Griechenland aufhalten, geringer als ursprünglich angenommen. Dennoch sind in erster Linie Staatsangehörige dieser beiden Staaten für eine Umsiedlung vorgesehen. Das EJPD analysiert die Situation laufend.

Antwort des Bundesrates.

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