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17.3881 · Interpellation · 2017-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Jahr 2015 haben Ständerat und Nationalrat die Motion zur Begrenzung der Stellen beim Bund (15.3494) überwiesen. Der Wortlaut der verbindlichen Anweisung, die von der ständerätlichen Finanzkommission ausgearbeitet wurde, lautete: "Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, dass der Bundespersonalbestand den Stand gemäss Voranschlag 2015 (35 000 FTE) nicht überschreitet." In der Begründung wies die Finanzkommission ausdrücklich darauf hin, dass alle neugeschaffenen Stellen intern kompensiert werden müssen. Diese Vorgabe wird mit dem vorgelegten Budget 2018 nicht erreicht. Es wird ein Stellenzuwachs von 220 bis 240 Vollzeitstellen und somit ein neuer Personalrekord von rund 37 280 FTE ausgewiesen.

Offenbar hat der Bundesrat eine neue Zählweise eröffnet und Behörden, Gerichte, das Personal ohne Vertrag nach Bundespersonalgesetz sowie die ausgelagerte Kommission für Technologie und Innovation aus dem Stellenetat entfernt und kommt so neuerdings auf einen Plafond von 33 500.

1. Wie kam es zu dieser neuen Zählweise und mit welcher Begründung?

2. Wurden dabei parlamentarische Instanzen einbezogen?

3. Handelt der Bundesrat mit dieser neuen Zählweise nicht im Widerspruch zum Auftrag oder zumindest gegen die Absicht der vom Parlament beschlossenen Motion? In der Begründung der Motion heisst es z. B.: "Ausgliederungen ermöglichen nicht den Ausbau des Personalbestandes in anderen bundesinternen Bereichen." Und von einer Nichtberücksichtigung der Stellen bei den Gerichten und des Personals ohne festen Vertrag ist nirgends die Rede. Im Gegenteil wird der Bundesrat ersucht, in diesen Bereichen "die erarbeiteten Massnahmen und Vorgaben zur Stabilisierung des Bundespersonalbestandes ebenfalls umzusetzen".

4. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die vom Parlament geforderte Obergrenze von 35 000 FTE einzuhalten?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Bei der Erarbeitung des Konzepts für die Umsetzung der Motion der Finanzkommission des Ständerates 15.3494 ging es zunächst darum, die massgebende stellenseitige Ausgangslage zu bestimmen. In den 35 000 Stellen sind nämlich auch jene Bereiche enthalten, die sich dem Einfluss des Bundesrates entziehen. Darunter fallen die eidgenössischen Gerichte, die Parlamentsdienste, die Bundesanwaltschaft und die Eidgenössische Finanzkontrolle. Diese Verwaltungsbereiche sollen nach Auffassung des Bundesrates bei der Bemessung der Obergrenze des Stellenbestandes ausser Acht gelassen werden. Ausserdem soll die Obergrenze um Internalisierungen und Neukontierungen bereinigt werden. Bei den Neukontierungen handelt es sich beispielsweise um Personal, welches vor der Einführung des NFB über Drittmittel finanziert und nicht im Personalaufwand verbucht wurde. Auslagerungen wie beispielsweise die Kommission für Technologie und Innovation müssen im Gegensatz zu den Internalisierungen von der Obergrenze abgezogen werden. Ebenfalls ausser Acht gelassen werden die Lokalangestellten des EDA. Diese verfügen nicht über Anstellungsverträge nach Bundespersonalgesetz und lösen erheblich geringere Kosten aus. Zudem sollen zusätzliche Stellen, welche auf einen expliziten Bundesbeschluss zurückgehen, zu einer Erhöhung der vom Bundesrat beschlossenen Obergrenze führen.

2. Das Konzept wurde den Finanzkommissionen in der Zusatzdokumentation zum Personalvoranschlag 2017 des EPA aufgezeigt und in den Beratungen der Subkommissionen und der Finanzkommissionen transparent dargelegt.

3. Die Motion verfolgt das übergeordnete Ziel, den Stellenbestand des Bundes zu stabilisieren, wie aus der Begründung und den Beratungen der Motion in der Finanzkommission des Ständerates (Urheberin der Motion) hervorgeht. Das vom Bundesrat verabschiedete Konzept unterstützt dieses Ziel.

4. Ein Bestandteil des Konzeptes zur Umsetzung der Motion bildet das Monitoring. Der Bundesrat wird im Februar und im Juni jeweils über die Stellenentwicklung informiert. Droht die von ihm beschlossene Obergrenze überschritten zu werden, stellt das EFD im Rahmen des nächsten Monitorings Antrag an den Bundesrat, den Stellenbestand wieder unter die Obergrenze zu führen. Die möglichen Massnahmen sollen der jeweiligen Situation angepasst sein und können daher nicht schon von vornherein festgelegt werden. Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren mehrmals korrigierend in die Entwicklung der Stellenzahl und der Personalausgaben eingegriffen. Beispielsweise hat er im Voranschlag 2016 (minus 50 Millionen Franken) oder im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 und als Gegenvorschlag zur Motion Müller Leo 15.3224 (minus 70 Millionen Franken) Kürzungen im Personalbereich vorgenommen, die auf der Stellenseite umgesetzt werden mussten. Weiter wurde die Querschnittkürzung des Parlamentes im Rahmen des Voranschlags 2017 (minus 50 Millionen Franken) umgesetzt und mit dem Voranschlag 2018 teilweise weitergeführt. Zudem hat der Bundesrat rund die Hälfte der neu beantragten Stellen aus dem Voranschlag 2018 gestrichen (minus 30 Millionen). Nur durch diese Eingriffe konnte er sicherstellen, dass die nach der beschriebenen Methode berechnete Stellenobergrenze eingehalten werden konnte und auch der Anteil der Personalausgaben gemessen am Gesamthaushalt stabil blieb.

Antwort des Bundesrates.