17.5314 · Fragestunde. Frage · 2017-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Momentan installieren die Provider UPC und Swisscom exklusive Sportübertragungen im Eishockey respektive Fussball, dies zuungunsten der Kunden, die gerne gegen Bezahlung Live-Übertragungen verschiedener Sportarten schauen.
- Wie kann der Bundesrat basierend auf der heutigen Rechtsgrundlage sicherstellen, dass den Kunden der Konsum verschiedener Sportarten unabhängig vom Provider diskriminierungsfrei ermöglicht wird?
- Welche Lösungen sieht er für das vorliegende Problem in Zukunft?
Stellungnahme des Bundesrates
Die UPC und die Swisscom haben beim Eishockey bzw. beim Fussball Exklusivrechte erworben und können ihren Kunden eine breite Palette von Spielen - hauptsächlich im Pay-TV - anbieten. Die Rechtepakete sind von den Sportverbänden ausgeschrieben und vergeben worden. Hier gelten grundsätzlich die Regeln des freien Marktes.
Es ist Sache der Wettbewerbskommission zu beurteilen, ob bei exklusiven Ausstrahlungen dieser Spiele die Vorschriften des Kartellgesetzes verletzt werden. Die Entscheide der Weko sind beim Bundesverwaltungsgericht anfechtbar.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit dem Kartellrecht die nötigen Instrumente bestehen, um Diskriminierungen im Markt zu verhindern. Er sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf.
Im Übrigen zeigt auch die SRG ein breites Spektrum an Sportarten. Im Fussball zeigt sie bei jeder Spielrunde der Super League ein Live-Spiel. Beim Eishockey sind die entscheidenden Play-off-Spiele der National League A ebenfalls auf SRG-Kanälen frei zugänglich.