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18.3589 · Postulat · 2018-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, ob es angezeigt ist, eine Methodik zur Überwachung des Volumens nachhaltiger Investitionen und Kredite in der Schweiz zu entwickeln oder anzuwenden. In seinem Bericht soll er auch ein Instrument ausarbeiten, mit dem jährlich überprüft werden kann, ob alle Schweizer Investitionen und Kredite mit den in Paris beschlossenen Klimazielen im Einklang stehen.

Begründung

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Interpellation 17.3120, "Was tut die Schweiz für nachhaltige Finanzen?": "Es ist von Bedeutung, die Finanzströme so auszurichten, dass sie im Einklang mit den SDG stehen. Es gibt aktuell keine öffentlichen Statistiken zum Volumen der nachhaltigen Finanzen in der Schweiz oder zu deren Wirkungen." Der Bundesrat räumt also ein, dass es gegenwärtig keine Statistiken über das gesamte Volumen nachhaltiger Investitionen und Kredite in der Schweiz gibt und somit auch keine Statistiken über deren Auswirkungen hinsichtlich der verschiedenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), beispielsweise hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Klimazielen des Übereinkommens von Paris. Ich erinnere daran, dass Artikel 2 Buchstabe c dieses Übereinkommens festhält, die Finanzströme müssten mit den Klimazielen in Einklang sein. Solange wir aber nicht über zuverlässige Statistiken verfügen, kann unmöglich herausgefunden werden, ob unsere Finanzströme mit unserer Politik übereinstimmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz auch zum Ziel bekannt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten (Art. 2.1.c). In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Er geht zudem davon aus, dass die Schweiz mittelfristig über die Fortschritte zu diesem Ziel gegenüber dem Sekretariat der Uno-Klimakonvention Bericht erstatten muss. Daher unterstützt er die Anstrengungen der Akteure, wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Landolt 17.4104 dargelegt, insbesondere mit der Bereitstellung von Grundlagen und der aktiven Mitgestaltung bei der Entwicklung international vergleichbarer Messmethoden und Standards. Diese Grundlagen sollten in einem zweiten Schritt verlässliche Aussagen zur Klimaverträglichkeit von Gesamtportfolios und Krediten ermöglichen und damit zur Transparenz der Investitionstätigkeiten auf dem Finanzmarkt beitragen.

Der Bund hat dafür erste methodologische Arbeiten aufgenommen und stimmt sich international ab. Beispielsweise konnten 2017 mittels freiwilliger Pilottests, die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) für alle Schweizer Pensionskassen und Versicherungen angeboten wurden, rund zwei Drittel der gesamten Anlagen dieser Akteure in Aktien- und Unternehmensobligationen auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft werden. Entscheidend ist zudem, dass die Ausrichtung der Investitionen und Finanzierungen auch tatsächlich eine Klimawirkung in der Realwirtschaft entfaltet. Die Wirkung der freiwilligen Anstrengungen auf das Klima will der Bundesrat periodisch erfassen. In einer Umfrage im Nachgang zu den Klimaverträglichkeitstests signalisierte ein Grossteil der Versicherungen und Pensionskassen die Bereitschaft, auch künftig wiederum teilzunehmen.

Mit Blick auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele (SDG) steht die Weltgemeinschaft vor der Herausforderung, die Finanzströme auch auf weitere Umweltressourcen (Wasser, Biodiversität usw.) sowie die sozialen Anliegen auf diese Ziele auszurichten. Die methodischen Grundlagen dafür liegen erst in Ansätzen vor. Beispielsweise müssen wissenschaftsbasierte Ziele (sogenannte "science-based targets") definiert werden. Zentral ist auch da, dass über die Ausrichtung der Finanzströme auf die nachhaltige Entwicklung indirekt via Realwirtschaft eine positive Wirkung auf Umwelt- und Gesellschaft erfolgt. Methodische Grundlagen zur Wirkungsmessung sind daher ebenso wichtig, auch diese stehen allerdings noch am Anfang.

Einen anderen auf Freiwilligkeit basierenden Ansatz verfolgt bisher der Verband Swiss Sustainable Finance (SSF) in seinem jährlichen Marktbericht. Mittels Selbstdeklaration von Investoren wird ermittelt, ob und mit welcher Anlagestrategie sie einzelne Nachhaltigkeitsaspekte in ihrer Investitionstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr berücksichtigen.

Für die Fortschrittsmessung braucht es aussagekräftige Messgrössen. Die verschiedenen Messansätze sollen weiterentwickelt und gut aufeinander abgestimmt werden. Die Arbeiten hierfür sind aufgegleist, ein zusätzlicher Bericht im Sinne des Postulates ist nicht nötig; die interessierten Kreise sind angemessen in die Arbeiten einbezogen, und die Öffentlichkeit wird über neue Arbeiten und Erkenntnisse regelmässig informiert.

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.