18.4068 · Interpellation · 2018-09-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Mit Schreiben vom vergangenen 27. Februar 2018 hat das Generaldirektorat für Mobilität und Transport der EU über die Folgen des Brexit für den Schienenverkehr informiert. Die Folgen sind massiv. Grossbritannien wird künftig als Drittstaat behandelt. Schienenfahrzeuge, Lokführerzulassungen usw. verlieren beispielsweise ihre Zulassung im EU-Raum und müssen somit von einem EU-Land noch einmal speziell zugelassen werden. Ebenfalls verlieren Sicherheitszertifikate aus Grossbritannien ihre Gültigkeit im EU-Raum, um nur einige der Folgen zu nennen. Es ist davon auszugehen, dass die EU für weitere Sektoren ähnliche Schreiben mit Entscheiden betreffend Massnahmen publiziert hat oder in Kürze publizieren wird. Alles in allem führen diese Massnahmen zu massiven Mehrkosten und neuen Wettbewerbshemmnissen für alle Beteiligten, in diesem Fall im Bahngüter- und Personenverkehr. Es stellen sich somit folgende Fragen:
1. Geht der Bundesrat davon aus, dass im Fall eines Scheiterns des bilateralen Wegs die Schweiz ähnlich oder sogar noch schlechter behandelt würde, mit gravierenden Folgen gerade für die Transportindustrie?
2. Wäre es nicht angebracht, die Entscheide der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Brexit auch den eidgenössischen Räten im Hinblick auf die bilateralen Verträge und dazu laufenden Verhandlungen umfassend zur Kenntnis zu bringen?
3. Wäre es nicht geboten, die im Fall eines Scheiterns der bilateralen Verträge resultierenden Konsequenzen und anfallenden Kosten anhand des Beispiels Brexit zu beziffern und der Öffentlichkeit zu gegebener Zeit auch zugänglich zu machen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Landverkehrsabkommen (LVA) hat den Zugang von Schweizer Bahn- und Strassenverkehrsunternehmen zum europäischen Markt gesichert. Es erlaubt schweizerischen Strassentransporteuren und schweizerischen Schienenverkehrsunternehmen den freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Warentransporte von und in die Schweiz ohne administrative Hürden abgewickelt werden können. Die Vereinheitlichung von technischen Vorgaben, wie zum Beispiel die Übernahme der EU-Richtlinien über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems sowie über Eisenbahnsicherheit, ermöglichte den Abschluss von "Cross acceptance"-Vereinbarungen, insbesondere mit den Nachbarstaaten. Diese Abkommen haben eine Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge durch gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Zertifikaten ermöglicht. Dies erleichtert den schweizerischen Rollmaterialherstellern die Zulassung ihrer Produkte im europäischen Markt. Weiter wird mit dem LVA die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen gesichert, und die Sozialvorschriften werden angeglichen, um vergleichbare Voraussetzungen zu schaffen.
Mit einer Kündigung des LVA müssten im Schienenverkehr die Marktzugangsrechte sowie die gegenseitige Anerkennung der Prüferklärungen des Eisenbahnrollmaterials neu verhandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Schweiz schlechter behandelt würde als mit dem bestehenden LVA. Mit einem Wegfall des LVA wäre zudem eine mögliche Teilnahme der Schweiz an der Eisenbahnagentur der EU (ERA) infrage gestellt. Damit könnte die Schweiz von den tieferen Zulassungskosten, welche diese zentrale Anlaufstelle für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Genehmigungen für Rollmaterial bewirken sollte, nicht profitieren.
2. Die Aussenpolitischen Kommissionen werden im Rahmen des Traktandums "europapolitische Aktualitäten" regelmässig über die laufenden Gespräche zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) informiert. Ziel dieser Gespräche ist die möglichst vollständige Wahrung der geltenden Rechte und Pflichten der Schweiz und des UK. Soweit möglich wird dabei auch auf die Entwicklungen in der EU, im UK sowie zwischen der EU und dem UK eingegangen.
Die Schweiz und das UK befinden sich in unterschiedlichen Ausgangslagen hinsichtlich ihres Verhältnisses zur EU. Der Umfang der Beziehungen zwischen dem UK und der EU nach dem Brexit ist heute nicht bekannt. Daher lassen sich noch keine Vergleiche zur bisherigen Situation des UK als EU-Mitgliedstaat machen. Demgegenüber verfügt die Schweiz mit den bilateralen Abkommen über einen rechtlichen Rahmen, welcher den engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU gerecht wird. Die zwei Situationen zu vergleichen ist folglich zurzeit nicht zielführend.
3. Der Bundesrat hat bereits Ende 2015 zwei Studien zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I veröffentlicht. Die Studien zeigen auf, dass ein Wegfall der Bilateralen I einschneidende Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Folge hätte. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) würde bis 2035 4,9 Prozent (Ecoplan) bzw. 7,1 Prozent (BAK Basel) tiefer liegen als mit den Bilateralen I. Zusammengerechnet würde das BIP bis 2035 460 bis 630 Milliarden Schweizerfranken tiefer ausfallen - ein Wegfall der Bilateralen I würde damit in weniger als 20 Jahren ungefähr ein "Jahreseinkommen" der Schweizer Volkswirtschaft kosten. Hinzu kämen weitere Einbussen aufgrund der verminderten Standortattraktivität und der Unsicherheit über die zukünftigen Beziehungen zur wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz.
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 15.3896 hat der Bundesrat Anfang 2018 zudem die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen/Dublin-Assoziierung der Schweiz dargelegt. Der Bericht hält fest, dass ein Wegfall von Schengen/Dublin bedeutende negative Auswirkungen für die Schweizer Volkswirtschaft hätte. Für das Jahr 2030 würde ein Wegfall zu einem jährlichen Einkommensverlust zwischen 4,7 und 10,7 Milliarden Schweizerfranken für die Schweizer Volkswirtschaft führen, was einem um 1,6 Prozent bis 3,7 Prozent tieferen BIP entspricht. Um auch ohne Schengen-Zusammenarbeit ein adäquates Niveau an innerer Sicherheit zu erreichen, müssten ausserdem andere Massnahmen im Sicherheitsbereich mit entsprechenden Kostenfolgen für die öffentliche Hand ergriffen werden.
Vor diesem Hintergrund will der Bundesrat mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens den bilateralen Weg zwischen der Schweiz und der EU langfristig absichern. Dies soll die Rechtssicherheit beim sektoriellen Zugang zum EU-Binnenmarkt stärken und stabile Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft schaffen.
Antwort des Bundesrates.