18.4106 · Motion · 2018-11-12
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Uno-Migrationspakt am 10./11. Dezember 2018 in Marokko vorerst nicht zuzustimmen und dem Parlament den Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten.
Eine Minderheit (Seydoux, Berberat, Jositsch, Levrat, Maury Pasquier) beantragt die Ablehnung der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat entschieden, den Migrationspakt zu unterstützen. Er war in seiner Analyse zum Schluss gekommen, dass dieser Pakt im Interesse der Schweiz ist. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen und Verständnis dafür, dass es im Parlament zum Migrationspakt Klärungs- und Diskussionsbedarf gibt. Er verzichtet deshalb darauf, an der Staatenkonferenz in Marrakesch am 10./11. Dezember 2018 teilzunehmen und zu diesem Zeitpunkt dem Pakt formell zuzustimmen. Trotzdem empfiehlt er die Motion aus formellen Gründen zur Ablehnung. Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung begründet die allgemeine Zuständigkeit des Bundesrates zum Abschluss von rechtlich nicht verbindlichen Vereinbarungen. Der Einbezug der parlamentarischen Kommissionen wurde, im Sinne von Artikel 152 Absatz 3 beziehungsweise Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG), mit den Konsultationen der zuständigen Kommissionen sichergestellt. Ein Bundesbeschluss über den Uno-Migrationspakt würde nicht der verfassungsmässigen Kompetenzordnung entsprechen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.