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18.4136 · Interpellation · 2018-12-04

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert mitzuteilen, ob die systematische Kontrolle der Identität von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern eine gängige Praxis in Schweizer Wahlbüros darstellt und vor allem ob Wahlen oder Abstimmungen schon einmal infolge einer Beschwerde, die auf das Versäumnis der Behörden, eine entsprechende Kontrolle durchzuführen, abgestellt war, für ungültig erklärt wurden.

Begründung

Die Statthalterin des Berner Juras, die den Regierungsrat des Kantons Bern vertritt und durch das bernjurassische Stimmvolk in einer allgemeinen Wahl gewählt wurde, ist als erste Instanz für Wahlbeschwerden zuständig. In dieser Funktion hat sie die Gemeindeabstimmung von Moutier vom 18. Juni 2017 über die Frage der Kantonszugehörigkeit von Moutier für ungültig erklärt. Diesen Entscheid stützte sie vor allem auf die Tatsache, dass die Behörden der Gemeinde Moutier es versäumt haben, vorsorglich eine systematische Kontrolle der Identität von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die an der Urne abstimmen, durchzuführen, um allfällige Betrugsfälle jeglicher Art zu verhindern. In ihrem Entscheid führt sie jedoch folgende Erwägungen an: "Gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) muss der Stimmausschuss, wenn Zweifel darüber bestehen, dass der Stimmrechtsausweis auf den Namen der vorweisenden Person lautet, ein zusätzliches Ausweisdokument verlangen. Diese Bestimmung schreibt also nicht das systematische Vorzeigen eines Ausweisdokumentes vor." Und weiter: "Im Beschluss des Regierungsrates des Kantons Bern vom 25. Januar 2017 (über die Organisation der Abstimmung) wurde diesbezüglich keine bestimmte Massnahme empfohlen." Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Abstimmung vor den Augen mehrerer Wahlbeobachterinnen und -beobachter durchgeführt wurde. Diese wurden vom Bund beauftragt zu kontrollieren, ob die Abstimmung ordnungsgemäss abläuft. Unseres Wissens gab es seitens der Wahlbeobachterinnen und -beobachter diesbezüglich keine Hinweise.Man muss auch festhalten, dass die Stadt Moutier mit ihren etwa 4500 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Vergleich zu zahlreichen anderen Schweizer Gemeinden eher ein grosses Dorf darstellt, in dem - was auch immer die Statthalterin dazu sagen mag, um ihre Argumentation zu rechtfertigen - (fast) jeder jeden kennt.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund regelt die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten (Art. 39 der Bundesverfassung, BV; SR 101). Im Zusammenhang mit eidgenössischen Urnengängen lässt das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) den Kantonen einen grossen Spielraum bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Stimmabgabe an der Urne und zur brieflichen Stimmabgabe (Art. 5-8 BPR). Die Kantone erlassen die zur Erfassung aller Stimmen, zur Sicherung des Stimmgeheimnisses und zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlichen Bestimmungen. Entsprechend haben sich auch in Bezug auf die Kontrolle der Stimmberechtigung bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne kantonal unterschiedliche Mechanismen etabliert. Als Grundlage für die Feststellung der Stimmberechtigung dient in der Regel ein Stimmrechtsausweis. Darüber hinaus kennen gewisse Kantone eine explizite gesetzliche Bestimmung, die vorsieht, dass bei der persönlichen Stimmabgabe in bestimmten Fällen Abklärungen zur Identität der betreffenden Person getroffen werden können, die über die Kontrolle des Stimmrechtsausweises hinausgehen.Das Bundesgericht ist seit dem Inkrafttreten des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) am 1. Januar 2007 in letzter Instanz für die Beurteilung von Beschwerden betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zuständig. Vor 2007 wurden Wahl- und Abstimmungsbeschwerden letztinstanzlich durch den Nationalrat (Nationalratswahlen) beziehungsweise durch den Bundesrat (Volksabstimmungen) entschieden. Bis anhin ist kein eidgenössischer Urnengang aufgrund einer Beschwerde betreffend die Kontrolle der Stimmberechtigung in Urnenlokalen aufgehoben worden.

Identitätskontrollen in Wahlbüros. Eine gängige Praxis? | Lexipedia | Lexipedia