Sollte das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht umgesetzt werden, damit die Versorgung mit in der Schweiz ausgebildeten Personen anstatt mit Ausländerinnen und Ausländern sichergestellt wird?
18.4186 · Interpellation · 2018-12-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Anzahl ausländischer Psychiaterinnen und Psychiater abnehmen wird, wenn ihre Zulassung wie geplant erschwert wird?
2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass gleichzeitig das Delegationsmodell zu einer Verschlimmerung der Unterversorgung führen wird, da es das Schicksal der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten vollständig von dem der Psychiaterinnen und Psychiater abhängig macht?
3. Denkt der Bundesrat, dass sprachliche und kulturelle Kenntnisse in diesem Berufszweig unerlässlich sind?
Der Bundesrat hat vor Kurzem in seiner Antwort auf die Interpellation 18.4016 an Folgendes erinnert: "Bezüglich der Anzahl der Psychiaterinnen und Psychiater hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Eder 16.3060, 'Behandlung psychischer Krankheiten in der Grundversicherung weiterhin gewährleisten', erläutert, dass (...) die Schweiz für die Rekrutierung des Nachwuchses stark vom Ausland abhängig (ist)."
Die Abhängigkeit von ausländischen Psychiaterinnen und Psychiatern im Bereich der psychischen Gesundheit ist aus mehreren Gründen problematisch:
1. Ihre Anzahl wird abnehmen, wenn die Zulassung erschwert wird.
2. Nimmt die Anzahl der Psychiaterinnen und Psychiater ab, so wird die Anzahl der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten noch stärker abnehmen, da die Berufe aufgrund des Delegationsmodells in einer direkten Verbindung zueinander stehen. Das führt zu einer rapiden Verschlimmerung der Unterversorgung im Bereich der psychischen Gesundheit in der Schweiz.
3. Der Bundesrat hat im Bericht in Erfüllung des Postulates Stähelin (Zukunft der Psychiatrie, 2016) angemerkt, dass die Arbeit mit den Patientinnen und Patienten sehr kompliziert und wenig effizient wird, wenn eine ausländische Fachärztin oder ein ausländischer Facharzt nur über Grundkenntnisse in der jeweiligen Sprache verfügt. Und selbst wenn sie die Sprache beherrschen, sind sie oft nicht mit der Kultur, den Lebens- und Ausdrucksweisen sowie den Sitten und Gebräuchen der Schweiz vertraut. Dazu kommt, dass ausländische Psychiaterinnen und Psychiater die Qualität der delegierten Psychologinnen und Psychologen nicht überprüfen können, wenn sie nicht wirklich mit der Kultur vertraut sind.
Der Bundesrat muss das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten umsetzen, um die Versorgung des Landes im Bereich der psychischen Gesundheit zu garantieren - und zwar mit "lokalen" Arbeitskräften, die ohnehin bereits ausgebildet und verfügbar sind, und nicht durch die Rekrutierung von Ausländerinnen und Ausländern.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Weibel 18.3946, "Zugang zu psychologischer Psychotherapie in allen Sozialversicherungen gewährleisten", festgehalten hat, können mit der geplanten Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) betreffend "Zulassung von Leistungserbringern" Bedingungen in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit an die Leistungserbringer gestellt werden, die über die Zulassung zur Berufsausübung hinausgehen. Eine Zulassungsbeschränkung ist nur dort vorgesehen, wo die Gesuche den Bedarf überschreiten. Bereits heute gilt die Voraussetzung für die Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten, dass diese mindestens drei Jahre lang in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben müssen. Der Bundesrat sieht daher weder Auswirkungen hinsichtlich einer Abnahme der Zulassung ausländischer Psychiater und Psychiaterinnen noch einen Zusammenhang zur Anzahl der delegiert tätigen Psychologen und Psychologinnen.
3. Der Bundesrat erachtet genügende Kenntnisse in der Sprache und Kultur der Patientinnen und Patienten als wichtig. Abklärungen und Studien haben gezeigt, dass die psychiatrische Versorgung grundsätzlich gewährleistet ist, aber Verbesserungen angezeigt sind. Insbesondere betrifft dies die Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen für Krisen- und Notfallsituationen sowie die intermediären Angebote mit interdisziplinären Teams (die auch soziale Betreuung und alltagsorientierte Unterstützung anbieten). Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit der Kantone, Berufsverbände und Leistungserbringer. Wie unter Ziffer 1 erwähnt, geht der Bundesrat nicht von einer Verschlechterung beziehungsweise von einer zukünftigen Abnahme der Anzahl Psychiater und Psychiaterinnen aus.
Bezüglich eines Anordnungsmodells für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen hat der Bundesrat in seinen Antworten auf verschiedene Vorstösse festgehalten, dass er, nachdem mit dem Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG; SR 935.81) die Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten schweizweit harmonisiert und auf hohem Niveau festgelegt worden ist, verschiedene Modelle der Zulassung der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur Leistungsabrechnung im Rahmen der OKP und konkrete Vorschläge für die Ablösung des derzeitigen Modells der delegierten Psychotherapie prüft. Die diesbezüglichen Arbeiten, welche in einem Vernehmlassungsentwurf zur Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) münden sollen, sind noch im Gange.
Antwort des Bundesrates.