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18.464 · Parlamentarische Initiative · 2018-11-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Änderung der Richterverordnung sowie der Verordnung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht vom 17. März 2017 sind für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes höchstens drei Vollzeitstellen für ordentliche Richterinnen und Richter zu schaffen.