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18.5074 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Verwaltung gilt, wer sein Budget Ende Jahr nicht ausgeschöpft hat, hat schlecht gearbeitet und wird bestraft, indem sein Budget im Folgejahr gekürzt wird. Dies ist eine Einladung, gegen Jahresende das Geld zu verpulvern, was offenbar auch fleissig gemacht wird.

- Ist der Bundesrat bereit, konkret und wirksam einzugreifen, um diese Unsitte abzustellen und zu verbieten?

- Mit welchen Massnahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Anders als in der Frage dargelegt, haben Kreditreste in der Verwaltung nicht automatisch Budgetkürzungen zur Folge. Dagegen können nach Artikel 36 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) Kreditübertragungen vorgenommen und nach dem neuen Führungsmodell Reserven gebildet werden. Damit bestehen wirksame Anreize, finanzielle Mittel wirtschaftlich einzusetzen.