19.052 · Geschäft des Bundesrates · 2019-09-20
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft vom 20. September 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Irland
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.09.2019
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und Korea
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Korea verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Zudem wird eine Schiedsklausel in das DBA mit Irland aufgenommen. Beide Botschaften wurden an die eidgenössischen Räte überwiesen.
Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Irland wird auch mit einer Schiedsklausel ergänzt, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 10.03.2020
Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 04.06.2020
Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen
Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.
Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.
Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.