19.1004 · Anfrage · 2019-03-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 15. März 2019 hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" beschlossen. Um gezielt auf "diese Probleme" reagieren zu können, möchte er auf Gesetzesebene eine Regelung einführen, die verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Nun stellt sich die Frage, ob "diese Probleme" real existieren und eine Gesetzesanpassung rechtfertigen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In wie vielen Fällen hat sich eine Person in der Schweiz in den letzten zehn Jahren geweigert, zu Identifizierungszwecken das Gesicht zu zeigen?
2. Wie viele Frauen, wie viele Männer waren betroffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Es gibt keine Statistik, die Auskunft geben würde, in wie vielen Fällen sich Personen in der Schweiz in den letzten zehn Jahren weigerten, zum Zweck der Identifizierung ihr Gesicht zu zeigen. Eine statistische Aufschlüsselung nach Frauen und Männern gibt es demnach ebenfalls nicht. Da Personen, die das Gesicht verhüllen, in der Schweiz eher selten anzutreffen sind, ist aber davon auszugehen, dass auch solche Fälle selten sind.
Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf schafft rechtliche Sicherheit und macht klar, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung von Personen dem privaten Interesse an der Gesichtsverhüllung vorgeht, wenn nicht spezifische, höher zu gewichtende Ausnahmegründe vorliegen.
Antwort des Bundesrates.