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19.3022 · Interpellation · 2019-03-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie die Manifestationen, Demonstrationen, Umfragen sowie die internationalen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, hat die Klimafrage stark an Bedeutung und an Dringlichkeit gewonnen.

Die vom Bundesrat bisher präsentierten Vorschläge reichen nicht aus, um die Klimaverpflichtungen gemäss Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Deshalb richten wir folgende Fragen an den Bundesrat:

1. Wie sieht der Fahrplan des Bundesrates aus, um über die bereits präsentierten Vorschläge hinaus den Klimaverpflichtungen nachzukommen?

2. Was gedenkt er konkret zu tun, damit die Emissionen aus dem Verkehr drastisch reduziert werden?

3. Was gedenkt er konkret zu tun, um die Investitionen in Öl und Gas, die vom Schweizer Finanzplatz gesteuert werden, zu reduzieren?

4. Was gedenkt er konkret zu tun, damit die Emissionen auch im Flugbereich reduziert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gestützt auf eine im Jahr 2016 durchgeführte Vernehmlassung hat der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. Das Parlament ist frei, jüngeren Entwicklungen bei der Beratung Rechnung zu tragen und weitere Massnahmen oder ambitioniertere Ziele zu beschliessen. Der vorgelegte Entwurf des CO2-Gesetzes verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament nach Anhörung interessierter Kreise rechtzeitig Vorschläge zu Verminderungszielen nach 2030 zu unterbreiten (Art. 3 Abs. 7).

2. Der Bundesrat geht von einer zunehmenden Elektrifizierung des Verkehrs aus. Für 2020 hat sich Auto-Schweiz zum Ziel gesetzt, einen Anteil von 10 Prozent Elektrofahrzeugen an der Neuwagenflotte zu erreichen. Einen Anreiz zu verbrauchsärmeren Fahrzeugen setzen auch die auf 2020 verschärften CO2-Zielwerte, die ab 2025 im Einklang mit der EU weiter gesenkt werden sollen. Weil die Neuwagenflotte in der Schweiz heute europaweit den höchsten CO2-Ausstoss pro Kilometer aufweist, ist die erforderliche Absenkung relativ anspruchsvoll, aber zumindest notwendig.

Zudem will der Bundesrat nach 2020 den Anteil erneuerbarer Treibstoffe auf mindestens 5 Prozent der CO2-Emissionen aus dem Verkehr steigern und die Importeure entsprechend verpflichten. Eine gegenüber der Kompensationspflicht wesentlich effizientere CO2-Abgabe auf Treibstoffen hielt der Bundesrat auch angesichts der Reaktionen auf die Vorlage zur Klima- und Energielenkungsabgabe bisher für nicht mehrheitsfähig.

3. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz auch zum Ziel bekannt, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Der Bundesrat will vorerst auf freiwillige Massnahmen der Finanzakteure setzen und auf eine verbesserte Transparenz hinwirken, indem international möglichst einheitliche Bemessungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Sollten sich anhand regelmässig durchgeführter Klimaverträglichkeitstests keine Fortschritte zeigen, will der Bundesrat konkrete Massnahmen prüfen.

4. Der Bundesrat will den innereuropäischen Luftverkehr ab 2020 dem Emissionshandel unterstellen. Für internationale Flüge unterstützt er zudem die von der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (Icao) beschlossene Massnahme, die Emissionen über dem Niveau von 2020 mit ausländischen Zertifikaten zu kompensieren. Anträge zur Einführung einer Flugticketabgabe hat der Nationalrat bei der Beratung des CO2-Gesetzes in der Wintersession 2018 verworfen. Die Flugticketabgabe hätte durchaus das Potenzial, die CO2-Emissionen aus dem Flugverkehr zu vermindern.

Antwort des Bundesrates.

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