19.3045 · Interpellation · 2019-03-06
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Offenbar nimmt das VBS 120 Schweizer Firmen wichtige Aufträge im Bereich der Wartungsarbeiten an den Duro weg und vergibt sie unter der Hand an die amerikanisch kontrollierte Mowag, die ihrerseits den Auftrag an die schwedische Firma Scania weiterreicht. Das irritiert. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Die neue Duro-Beschaffung wurde vor drei Jahren mit dem Versprechen an die Mowag vergeben, dass die Firma Unteraufträge an Schweizer Unternehmen weitervergeben wird. Konnte dieses Versprechen eingehalten werden? Steht die neue Entwicklung nicht diesem Versprechen entgegen?
2. Wie beurteilt er die Ausführung dieser Vergabepraxis im Lichte der versprochenen Dezentralisierung im Logistikbereich durch die WEA? Denn man kann nicht von Dezentralisierung und Miliztauglichkeit sprechen, schaltet dann aber das verlässliche und in der Gesellschaft verankerte Gewerbe bei solchen Vergaben aus.
3. Wie beurteilt er die Abhängigkeit durch die Zentralisierung auf einzelne grosse Unternehmen wie Mowag oder Scania? Diverse Fälle belegen, dass auf diese Weise mittelfristig sehr hohe Kosten auf die öffentliche Hand zurückkommen könnten. Kann erfahrungsgemäss auch in 10 oder 20 Jahren noch auf die Leistungen oder beispielsweise Ersatzteile dieser Firmen zurückgegriffen werden?
4. Zeigt nicht gerade der Konkurs der österreichischen Firma Steyr, die die Motoren der rundum erneuerten Duro liefern sollte - aber nicht tut -, welche Probleme solche Abhängigkeitsverhältnisse zeitigen?
5. Zurzeit geht es bei der Vergabe der Wartungsarbeiten an Scania lediglich um die Arbeiten während der Garantiezeit. Denkt er, dass nach der Garantiezeit die Wartungsarbeiten und Instandhaltungsaufträge wie bisher unter der Verantwortung der Logistikbasis der Armee (LBA) und bei Übersteigen der Kapazitäten an zivile Garagen erteilt werden?
6. Wie gestaltet sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus, wenn gegenüber den kleinen, flexiblen und kostengünstigen Garagen vor Ort Grossfirmen die Aufträge unter sich aufteilen? Kostenüberschreitungen und Überteuerungen sind zu befürchten.
7. Wie wird verhindert, dass mit solchen Vergaben das Kleingewerbe nicht einfach als Lückenbüsser herhalten muss und, sobald die Aufträge grösser werden, sie mit fraglichen und intransparenten Verfahren (kurze Ausschreibungsfristen, Vergaben unter der Hand usw.) ausgeschaltet werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist einleitend darauf hin, dass es zwischen der mit dem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2015 vom Parlament genehmigten Werterhaltung der Duro, den Instandhaltungsarbeiten an den noch nicht modernisierten Fahrzeugen Duro sowie den künftigen Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten der modernisierten Duro zu unterscheiden gilt.
Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
1./2. Für die angesprochene Werterhaltung der Duro hat die Auftragnehmerin GDELS-Mowag rund 170 Unterlieferanten in der Schweiz unter Vertrag. Diesbezüglich gibt es keine neuen Entwicklungen. Die Verträge an die Unterlieferanten müssen gemäss vertraglicher Verpflichtung von GDELS-Mowag im Wettbewerb in der Schweiz vergeben werden, wobei eine regionale Verteilung zu berücksichtigen ist.
Für die künftigen Instandhaltungsarbeiten an den werterhaltenen Duro wurde als Materialkompetenzzentrum (MKZ) ebenfalls GDELS-Mowag gewählt. Dies entspricht der festgelegten Stossrichtung für die Instandhaltung bestimmter Materialgruppen während ihrer Nutzungsphase. Die Systembewirtschaftung basiert unter anderem auf der Beauftragung eines zentralen MKZ, das neben eigentlichen Instandhaltungsarbeiten auch die Machbarkeit von notwendigen Anpassungen während der Nutzung überprüft. Entsprechend dokumentiert und verwaltet GDELS-Mowag alle Änderungen und ist somit verantwortlich für das technische Funktionieren der künftigen Duro-Flotte über den gesamten Lebenszyklus.
Das MKZ hat die Möglichkeit, mit geeigneten Unterauftragnehmern, die nach wirtschaftlichen Kriterien zu wählen sind, zusammenzuarbeiten. GDELS-Mowag hat diesbezüglich entschieden, für Arbeiten während der Garantiezeit mit der Firma Scania Schweiz zusammenzuarbeiten. Deren breites Service-Netz von Schweizer Garagen ermöglicht die Sicherstellung eines umfassenden dezentralen Service in der ganzen Schweiz. Grundsätzlich werden alle Arbeiten in der Schweiz von in der Schweiz angestellten Arbeitnehmenden ausgeführt.
Die Instandhaltung der noch nicht modernisierten Fahrzeuge Duro liegt in der Verantwortung der Logistikbasis der Armee (LBA). Reicht die Kapazität der LBA nicht aus, so werden weiterhin Instandhaltungsaufträge an lokale zivile Garagen erteilt. Aktuell ist die LBA in der Lage, das Gros der Instandhaltungsarbeiten an den Duro selbstständig auszuführen.
3./4. Bezüglich Abhängigkeiten wird sich ein gewisses Risiko nie vollständig vermeiden lassen. Dies gilt insbesondere gegenüber Lieferanten von wesentlichen Baugruppen wie beispielsweise Motoren oder Getriebe, für die es auf dem Markt oft nur wenige infrage kommende Anbieter gibt. Dieses Risiko kann auch bei einer Vergabe von Instandhaltungsaufträgen an mehrere kleinere Unternehmen nicht reduziert werden, da auch diese die Ersatzteile von den Originalherstellern beziehen und somit ebenfalls von diesen abhängig sind. Ebenso kann ein Lieferverzug aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Lieferanten nie vollständig ausgeschlossen werden. Im Fall von Steyr Motors handelt es sich um einen Unterlieferanten der Generalunternehmerin GDELS-Mowag, die gegenüber der Beschaffungsstelle Armasuisse die Risiken der Lieferverzögerungen trägt. Zur Risikominderung werden verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören etwa die vertraglichen Verpflichtungen von Lieferanten zu einer langjährigen Lieferbereitschaft für Ersatzmaterial oder zur Bezahlung von Konventionalstrafen bei Lieferverzögerungen.
5. Einfachere Instandhaltungsarbeiten werden weiterhin von der LBA ausgeführt. Sollte der Instandhaltungsbedarf die Kapazität der LBA übersteigen, werden geeignete Anbieter beigezogen. Diesbezüglich ist zu erwarten, dass die Fahrzeuge dank der Werterhaltung künftig wesentlich weniger reparaturanfällig sein werden.
6./7. Die Auftragsvergabe durch die zentrale Beschaffungsstelle Armasuisse richtet sich nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) und der entsprechenden Verordnung (Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB, SR 172.056.11). Mit dem BöB will der Bund unter anderem den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel sicherstellen. Dabei ist die Grösse eines Anbieters bei der Auftragsvergabe nicht entscheidend, sondern vielmehr dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der geforderten Leistungen. Weiter müssen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch die administrativen und operativen Aufwände berücksichtigt werden, welche innerhalb der Bundesbetriebe zur Auftragsabwicklung geleistet werden müssen. Bei grösseren Aufträgen kann eine Vergabe an zahlreiche verschiedene Anbieter zu erheblichen Mehraufwänden führen.
Antwort des Bundesrates.