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19.3085 · Motion · 2019-03-12

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit sie in Zukunft bei einem nichtbudgetierten, ausserordentlichen Überschuss im Bundeshaushalt mittels eines Bundesbeschlusses über die Verwendung dieses Überschusses entscheiden kann.

Begründung

Die Rechnung 2018 des Bundes schloss mit einem Überschuss von 2,9 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 300 Millionen Franken. Damit hat der Bundeshaushalt zum wiederholten Mal deutlich besser abgeschnitten als vorgesehen. Im Jahr 2017 wurde gar ein Teil des Überschusses als Rückstellung verbucht, obschon dies gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen eigentlich nicht zulässig ist (so sieht es zumindest die Eidgenössische Finanzkontrolle).

Bei der Erstellung des Voranschlages sind Bundesrat und Parlament zur Einhaltung der Regeln zur Schuldenbremse gehalten. Dies soll auch in Zukunft so bleiben. Hingegen soll es in Zukunft möglich sein, dass das Parlament eine Diskussion führt über die Verwendung jenes Teils eines allfällig realisierten Überschusses, der den budgetierten Überschuss übersteigt. Der Bundesrat soll in Zukunft dem Parlament einen Vorschlag über die Verwendung des nichtbudgetierten Überschusses in Form eines Bundesbeschlusses unterbreiten. Dazu sind die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schuldenbremse verlangt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die Ausgaben dürfen im Budget und in der Rechnung nicht grösser sein als die konjunkturbereinigten bzw. strukturellen Einnahmen. Ein realisierter struktureller Überschuss oder ein realisiertes strukturelles Defizit wird auf dem Ausgleichskonto festgehalten, dessen Stand beträgt 27,5 Milliarden per Ende 2018. Der Sanktionsmechanismus der Schuldenbremse sieht vor, dass ein negativer Saldo des Ausgleichskontos innert nützlicher Frist wieder abzutragen ist, hingegen wurde vom Parlament explizit beschlossen, dass ein allfälliger positiver Saldo später nicht verwendet werden kann, ausser um negative Ergebnisse aufzufangen.

Rund die Hälfte des Standes des Ausgleichskontos ist zurückzuführen auf Mehreinnahmen gegenüber dem Budget, vor allem auf jene der Verrechnungssteuer, die andere Hälfte auf Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben. Um die Schätzfehler zu reduzieren, wird die Verrechnungssteuer seit 2012 mithilfe eines statistischen Trends budgetiert. Mit dieser Schätzmethode wird erreicht, dass sich die Schätzfehler bei der Verrechnungssteuer inskünftig in etwa ausgleichen, wie dies bereits bei den übrigen Einnahmen der Fall ist. Anders verhält es sich bei den Ausgaben, die seit Einführung der Schuldenbremse stets unter dem Budget blieben. Diese Budgetunterschreitungen dürften auch weiterhin anfallen, jedoch auf tieferem Niveau, weil die Passivzinsen seit 2017 periodengerecht verbucht werden.

Mit einem ausführlichen Bericht hat der Bundesrat 2012 die Schuldenbremse einer Evaluation unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass sie sich bewährt hat und keine Änderungen vorzunehmen seien. Insbesondere konnte gezeigt werden, dass die Investitionstätigkeit des Bundes nach der Einführung der Schuldenbremse nicht zurückgegangen ist.

2016 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit, eine Expertengruppe einzusetzen mit dem Auftrag, eine Ergänzung der Schuldenbremse aus volkswirtschaftlicher Sicht zu beurteilen und Empfehlungen abzugeben. Die Expertengruppe kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass wohl auch künftig mit systematischen Budgetunterschreitungen zu rechnen sei, wenn auch auf etwas tieferem Niveau als in der Vergangenheit, und dass der weiterhin mögliche nichtbudgetierte Schuldenabbau unproblematisch sei. Einer Ergänzung der Schuldenbremse steht die Expertengruppe kritisch gegenüber. Allfällig könnte eine solche in Betracht gezogen werden, falls die ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen auch in den kommenden Jahren nachhaltig und beträchtlich bleiben.

Vor dem Hintergrund der erwähnten systematischen Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben hat der Bundesrat das EFD beauftragt, einen Bericht zur Entwicklung der Budgetunterschreitungen zu erstellen, um über das weitere Vorgehen zu beschliessen. Dieser Bericht ist derzeit in Erarbeitung und soll dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 unterbreitet werden.

Das Parlament hat am 12. Juni 2018 eine Motion der Finanzkommission des Nationalrates überwiesen (16.3634), welche verlangt, keine Änderung an der Schuldenbremse vorzunehmen. Die Überweisung der vorliegenden Motion wäre ein Rückkommen des Parlamentes auf seinen Entscheid vom 12. Juni 2018.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.