Familien schützen und Gemeinwesen entlasten. Die Ratifikation des Haager Unterhaltsübereinkommens prüfen
19.3105 · Postulat · 2019-03-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitritt der Schweiz zum Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 sowie zum Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht zu prüfen. Der Bericht soll darstellen, wie das Übereinkommen in der föderalen Schweiz umgesetzt werden kann. Er soll die Vor- und Nachteile (insb. Kosten-Nutzen-Bilanz) verschiedener Umsetzungsmodelle aufzeigen. Die Kantone sollen in geeigneter Weise in die Prüfung mit einbezogen werden.
Unterhaltsberechtigte in der Schweiz haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen. Dies, auch wenn der Schuldner im Ausland lebt. Dazu hat die Schweiz verschiedene Übereinkommen ratifiziert. Das wichtigste ist das New Yorker Übereinkommen von 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.
Das New Yorker Übereinkommen ist mittlerweile veraltet. Es erfasst beispielsweise bevorschusste Unterhaltsforderungen nicht ausdrücklich. Weil viele Unterhaltsforderungen heute bevorschusst werden, bleiben die bevorschussenden Gemeinden oft auf ihren Kosten sitzen, während die unterhaltspflichtige Person im Ausland nichts bezahlt. Zudem gewähren gewisse ausländische Staaten unterhaltsberechtigten Kindern aus der Schweiz keine Alimenteninkassohilfe, weil sie diese von ihrem lokalen Armutsstandard abhängig machen. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz überschreiten diesen ausländischen Armutsstandard aber in der Regel, obwohl sie für Schweizer Verhältnisse bedürftig sind.
Das Haager Unterhaltsübereinkommen löst diese Probleme: Auch bevorschusste Unterhaltsforderungen werden erfasst. Zudem wird die Rechtshilfe in der Regel allen Kindern gewährt. Das Übereinkommen erleichtert auch den Anschluss an das Informatiksystem "iSupport". Dieses beschleunigt die Übermittlung der Gesuche und vereinfacht die Bearbeitung von internationalen Fällen. Das Übereinkommen ist inzwischen in fast 40 Staaten umgesetzt, auch in der EU und den USA.
Die Alimenteninkassohilfe erfolgt heute durch Behörden auf Gemeinde- und Kantonsebene, wobei in internationalen Fällen die Zentralbehörde beim Bund Unterstützung leistet. Bei der Vernehmlassung zur Inkassohilfeverordnung haben viele Kantone vorgeschlagen, die internationalen Fälle wegen ihrer Komplexität ganz beim Bund zu konzentrieren. Der Bericht soll deshalb auch die Vor- und Nachteile einer Bundeszentralstelle aufzeigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.