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"Gleis 7"-Abo ("Seven 25"-Abo). Ausdehnung der Gültigkeit bis morgens um 7 Uhr

19.3335 · Motion · 2019-03-22

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wirkt bei den SBB darauf hin, die Gültigkeit des "Gleis 7"-Abos - das demnächst durch das neue "Seven 25"-Abo abgelöst wird - bis morgens um 7 Uhr auszudehnen, und zwar an allen Tagen, wenigstens jedoch am Wochenende.

Begründung

Die stetige Zunahme der Bahnreisenden auf dem Schweizer Schienennetz führt zu teilweise überfüllten Zügen, was ein gravierendes Problem darstellt. Dieses Problem zeigt sich vor allem an den Wochenenden in den Zügen, die in den Abendstunden verkehren, wenn nämlich Studierende, Touristinnen, Touristen, Militärangehörige, Pendlerinnen und Pendler gleichzeitig auf der Nord-Süd- oder auf der Ost-West-Achse unterwegs sind. Die Studierenden sind oft im Besitz eines "Gleis 7"-Abos, das es ihnen heute erlaubt, den öffentlichen Verkehr zwischen 19 Uhr und 5 Uhr des Folgetages unbeschränkt zu nutzen, was dazu führt, dass sie ausschliesslich am Abend unterwegs sind und die Züge füllen. Die heutige Überlastung der Züge ist besorgniserregend, sie schmälert den Komfort der Reisenden und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Wenn das heutige "Gleis 7"-Abo - das demnächst durch das neue "Seven 25"-Abo abgelöst wird - bis morgens um 7 Uhr gültig wäre, könnten die abendlichen Züge deutlich entlastet werden, da ein Teil der "Gleis 7"-Abo-Besitzerinnen und -Besitzer auf die ersten Züge am Morgen ausweichen würde. Ihnen würde so zwischen 5 und 7 Uhr ein zusätzliches Zeitfenster angeboten, in dem sie mit dem Abonnement die Züge unbegrenzt nutzen könnten. Der Bundesrat wird daher aufgefordert, bei der Führungsspitze der SBB im Rahmen des aktuellen Leistungsauftrags auf diese punktuelle Anpassung hinzuwirken; dabei soll darauf geachtet werden, dass der betrieblichen Eigenständigkeit der SBB Rechnung getragen wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Zuständig für die Tarifgestaltung, die Ausgabe der Fahrausweise und deren Verkauf sind die Transportunternehmen. Damit bestimmen sie - und nicht der Bundesrat - sowohl das Sortiment der Abonnemente als auch ihren Preis.

Das Abonnement "Gleis 7" für junge Reisende bis 25 Jahre wird ab dem 1. Mai 2019 durch das "Seven 25"-Abonnement abgelöst. Dieses neue Angebot bringt einige Änderungen mit sich: Der Geltungsbereich wurde insbesondere auf die Stadtnetze und die Postautolinien erweitert, es kann ohne Halbtax-Abonnement gekauft werden und ist künftig ebenfalls als Monatsabonnement verfügbar; neu ist auch sein Preis. Unverändert bleibt hingegen der Gültigkeitszeitraum von 19 Uhr bis 5 Uhr.

Würde die zeitliche Gültigkeit des "Seven 25"-Abonnements an Werktagen bis 7 Uhr morgens verlängert, hätte dies eine Zunahme der schon heute hohen Pendlerdichte zur Folge. Zudem wäre eine solche Änderung nicht ohne einen Preisaufschlag möglich, was die Attraktivität des Angebots verringern würde.

Die Transportunternehmen könnten jedoch eine Verlängerung der zeitlichen Gültigkeit an Wochenenden prüfen. Bei einer solchen Lösung wäre dann im "Seven 25"-Abonnement auch die Rückreise mit dem öffentlichen Verkehr am nächsten Morgen inbegriffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.