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Diskriminierung der Frauen in der Sportberichterstattung und Sportförderung

19.3617 · Interpellation · 2019-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Medien vermitteln mit ihrer Darstellung von Frauen und Männern Rollen- und Aktivitätsbilder. So leider auch bei der Sportberichterstattung. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass Frauen kaum Sport machen, sich auch nicht für Sport interessieren und die sportlichen Leistungen von Frauen kaum erwähnenswert sind. Die Idee der Gleichberechtigung in der Sportberichterstattung bleibt eine Idee ohne Realitätsbezug, und das, obwohl es keinen Grund gibt zur Annahme, dass Frauen weniger Sport treiben als Männer. Es braucht schon fast WM-Erfolge, bis über die sportliche Leistung von Frauen berichtet wird. Das hat konkrete Folgen. Denn die Förderung (inkl. Sponsoring) kommt jenen Sportarten zugute, über welche am meisten berichtet wird (z. B. Fussball, Eishockey). Dabei handelt es sich um jene Sportarten, welche mehrheitlich von Männern ausgeübt werden. Folglich entstehen auch geschlechterspezifische Unterschiede in der Förderung, die einen direkten Zusammenhang haben mit der mangelnden Sportberichterstattung über Frauensport.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) hält bei den Mindestanforderungen fest, dass die Sendungen nicht diskriminierend sein dürfen. Die einseitige Berichterstattung über sportliche Leistungen von Männer(-teams) ist aber diskriminierend. Weiter steht in Abschnitt 2 Artikel 4 Absatz 4: "Konzessionierte Programme müssen in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen." Mit der klaren Bevorzugung von Männer(-teams) in der Sportberichterstattung wird diesem Punkt nicht Rechnung getragen. Gerade jetzt zeigt sich die Ungleichbehandlung von Frauensport wieder exemplarisch an der Frauenfussball-WM und dem unverständlichen Entscheid des Schweizer Fernsehens nur einzelne Spiele zu übertragen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass sich die Sportberichterstattung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen vorwiegend um Männer(-teams) dreht?

2. Ist er bereit, Massnahmen zu ergreifen, die den Frauensport besser repräsentieren und fördern? Wenn ja, welche?

3. Ist er bereit, ein Gender-Budgeting in der Sportförderung zu machen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für den Bundesrat ist es Aufgabe des medialen Service public, alle Gesellschaftsschichten zu erreichen, die soziale Kohäsion zu fördern und somit die Gleichbehandlung der Geschlechter in seinen Angeboten gebührend zu berücksichtigen. Auch auf internationaler Ebene sieht sich die Schweiz mit dieser Forderung konfrontiert, so zum Beispiel aufgrund des Berichtes des Uno-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau vom 18. November 2016. Der Europarat seinerseits hat sich mit einer Empfehlung des Ministerrates vom 10. Juli 2013 für die Förderung der Geschlechtergleichbehandlung im Mediensektor ausgesprochen. Der Bundesrat hat darauf reagiert und mit der Neukonzessionierung der SRG im Jahr 2018 ein entsprechendes Signal gesetzt. Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Konzession SRG SSR vom 29. August 2018 (SRG-Konzession; BBl 2018 5545) muss sich die SRG um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot bemühen. Dazu gehört, dass Frauensport bei der SRG kein Nischendasein fristet.

Gemäss den Angaben der SRG nehmen bei rund 55 Prozent der 2019 von der SRG geplanten und bereits ausgestrahlten Sportevents sowohl Athletinnen als auch Athleten teil. Rund 35 Prozent der Sportproduktionen sind reine Männer-, rund 10 Prozent reine Frauenwettbewerbe. Folglich berichtet die SRG in der Tat etwas weniger über Sportlerinnen. Die SRG setzt die Priorität konzessionsgemäss auf Sportarten und Sportereignisse, die einen wesentlichen Bezug zur Schweiz aufweisen (vgl. Art. 10 der SRG-Konzession), unabhängig von der Geschlechterfrage. Sie begleitet die Karriere von erfolgreichen Schweizer Sportlerinnen im Programm umfangreich und baut die Berichterstattung zur betreffenden Sportart aus, so beispielsweise beim Biathlon und beim Kunstturnen. Hinsichtlich der Frauenfussball-WM hat die SRG trotz Nichtqualifikation des Schweizer Frauenteams 25 Spiele live ausgestrahlt, sei es auf den Kanälen SRF, RTS und RSI oder mehrheitlich auf ihren Internetkanälen und Sportapplikationen.

Folglich teilt der Bundesrat die Ansicht nicht, dass dem Schweizer Publikum ein irreführendes und unrealistisches Bild über Frauensport vermittelt wird. Er begrüsst es jedoch sehr, dass die SRG ihre Leistungen für die Berichterstattung über Frauen im Sport verstärkt.

2./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch im Bereich der Sportförderung ein gewisser Gender Gap besteht. Er hat jedoch nur sehr bedingte Möglichkeiten, korrigierend darauf einzuwirken.

Im Bereich des Leistungssports erfolgt die Förderung durch den Bund für Männer und Frauen gleich. Wer die von den Verbänden definierten Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllt, profitiert nach gleichen Massstäben. Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Swiss Olympic wird sichergestellt, dass Bundesgelder in diesem Sinne eingesetzt werden. Das gilt auch im Bereich Spitzensportförderung durch die Armee.

Im Bereich des Breitensports fördert der Bund den Sport bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Programms "Jugend und Sport". In detaillierten Vorschriften auf Ebene Verordnung ist klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen Beiträge ausgerichtet werden können. Diese Vorschriften sind genderneutral. Beim Programm "Jugend und Sport" liegt der Anteil der Mädchen und jungen Frauen bei rund 41 Prozent. Aktuell werden verwaltungsintern Massnahmen geprüft, ob und gegebenenfalls wie dieser Prozentsatz erhöht werden könnte. Der Bundesrat wird in Erfüllung des Postulates Lohr 18.3846, "Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter", einen Bericht vorlegen und sich darin auch zu möglichen Ansätzen für eine bessere und vor allem gendergerechte Förderung von Mädchen und jungen Frauen äussern.

Antwort des Bundesrates.

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