19.3745 · Interpellation · 2019-06-20
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In der Erklärung vom 28. Mai 2019 drängt Dunja Mijatovic, Menschenrechtskommissarin des Europarates, die europäischen Staaten dazu, ihre minderjährigen Staatsangehörigen aus dem Lager Al-Hol in Syrien dringend wieder zurückzuholen. 90 Prozent der in diesem Lager gefangengehaltenen Isis-Anhänger sind Frauen und Kinder. Rund 250 Personen sind dort gestorben, 80 Prozent davon waren Kleinkinder. Die Lebensbedingungen in diesem Lager und auch in anderen Flüchtlingscamps sind entsetzlich: Es gibt zu wenig Wasser, Nahrung und sanitäre Einrichtungen, ganz zu schweigen von der fehlenden Schulbildung und den verschiedenen Bedrohungen und Formen von Gewalt. Die in diesen Lagern festgehaltenen Kinder erhalten also nicht den Schutz, der ihnen zusteht.
Seit 2001 sind rund hundert Schweizer Staatsangehörige aufgebrochen, um sich dem Dschihad anzuschliessen. Viele haben ihre Kinder mitgenommen oder sie dort zur Welt gebracht. Zurzeit (März 2019) geht man davon aus, dass sich in der syrisch-irakischen Konfliktzone rund 20 terroristisch motivierte Personen mit Schweizer Pass aufhalten. Laut RTS (April 2019) werden mindestens sechs Schweizer Kleinkinder mit ihren Eltern festgehalten, die Mitglied von Isis sind.
Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert. Sie ist somit verpflichtet, ihre minderjährigen Staatsangehörigen - insbesondere die, die sich in einer Konfliktzone befinden, und Kleinkinder - zu schützen. Es obliegt ihr ebenfalls, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer bewaffneter Konflikte geworden ist (Art. 39 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes).
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 8. März 2019 Ziele und eine Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden festgelegt, die eine Schweizer Staatsangehörigkeit haben, und verkündet, dass für Minderjährige eine aktive Rückführung geprüft werden könne, wobei das Kindeswohl massgeblich sei.
Ist der Bundesrat bereit, rasch zu handeln und Schweizer Kinder von Dschihadisten aus den Lagern zurückzuholen, wie es mehrere europäische Staaten bereits getan haben oder in Kürze tun werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Für den Bundesrat hat die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung oberste Priorität. Aus diesem Grund legte er in seinem Entscheid vom 8. März 2019 fest, dass die Schweizer Behörden keine aktive Rückführung von erwachsenen terroristisch motivierten Reisenden durchführen und dass sie alle operativen Massnahmen treffen, die ihnen zur Verfügung stehen, um eine unkontrollierte Einreise in die Schweiz zu verhindern. Wie die Interpellantin richtig schreibt, muss jedoch eine Rückführung von Minderjährigen im Einzelfall geprüft werden und unter gewissen Bedingungen möglich sein.
Im Einklang mit dem von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem dazugehörigen Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ist das Wohl des Kindes ein vorrangiges Anliegen des Bundesrates. Auf Ersuchen der kantonalen Kindesschutzbehörden prüft das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemeinsam mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Einzelfall die Lage von Schweizer Minderjährigen, die sich in den Lagern in Nordostsyrien, in den Gebieten unter kurdischer Kontrolle, befinden. Geprüft wird dabei auch eine allfällige Rückkehr unter den dafür erforderlichen Sicherheitsbedingungen. Zu diesem Zweck pflegt das EDA einen intensiven Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Staaten, die bereits Missionen zur Rückführung von Kindern durchgeführt haben. Die Sicherheit der an allfälligen Rückführungen von Minderjährigen beteiligten Personen und Sicherheitsorganen ist in jedem Fall zu gewährleisten. Aus diesen Gründen sind Rückführungen komplexe Vorhaben, die eine präzise Vorbereitung und angemessene Vorsichtsmassnahmen erfordern.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Aussage der Interpellantin zu den Zahlen der dschihadistisch motivierten Reisenden präzisiert werden muss: Gemäss Nachrichtendienst des Bundes (NDB) beläuft sich die Zahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die seit 2001 in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, auf 92. Unter den 92 Fällen befinden sich 31 Personen, die über eine schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen (davon 18 Doppelbürger).
Antwort des Bundesrates.