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19.4013 · Interpellation · 2019-09-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gemäss "Sonntags-Zeitung" vom 21. Juli 2019 erfolgte Mitte Juni 2019 die Verhaftung des von Interpol gesuchten Schweizer Dschihadisten Daniel D., der für den "Islamischen Staat" (IS) mit dem Kriegsnamen Abdullah Funsu al-Swissri für eine Abteilung, die für den externen Terror zuständig war, und als Mitglied einer "Märtyrer-Brigade" kämpfte.

1. Kann der Bundesrat darüber Auskunft geben, welche Behörden Daniel D. verhaftet haben und wann und wo der Zugriff erfolgte? (Kurdische Behörden?)

2. Wurden die zuständigen schweizerischen Dienststellen über die Verhaftung von Daniel D. informiert?

3. Falls ja, durch wen und wann?

4. Weshalb wurde die Öffentlichkeit nicht über die Verhaftung des IS-Terroristen Daniel D. von den Schweizer Behörden informiert?

5. Waren die schweizerischen Behörden ebenfalls in diesen Fall involviert? Falls ja, inwiefern?

6. Gab es von den Schweizer Behörden Anweisungen, die Verhaftung des IS-Terroristen Daniel D. nicht publik werden zu lassen?

7. Falls ja, was waren die Gründe?

8. Gab es von schweizerischen Behörden Anweisungen an ausländische Partnerorganisationen oder Pressevertreter, sich von dem Verhafteten fernzuhalten?

9. Wenn ja, aus welchem Grund?

10. War der Nachrichtendienst NDB über die offenbar mit mehreren Nachrichtendiensten koordinierte Aktion gegen Daniel D. vorgängig informiert, und welche Rolle spielte der NDB, das Fedpol usw. bei dieser Aktion genau?

11. Ging es bei der Aktion gegen den IS-Terroristen Daniel D. nur um dessen Verhaftung oder auch um dessen Tötung?

12. Hat der Bundesrat neue Erkenntnisse über die Rolle des IS-Terroristen Daniel D. in Bezug auf die "Imlil-Zelle" sowie die Genfer "Taxi-Zelle", die Anschläge auf Schweizer Territorium planten?

13. Setzen sich die Schweizer Behörden dafür ein, dass Daniel D. wieder zurück in die Schweiz kommt?

14. Falls ja, wie schätzt der Bundesrat die Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei einer Rückkehr des IS-Terroristen Daniel D. ein?

15. Weshalb wurde gegen den IS-Terroristen Daniel D. keine Ausreisesperre verhängt und sein Reisepass nicht eingezogen?

16. Gibt es zurzeit eine rechtliche Grundlage, um die Ausreise von potenziellen oder mutmasslichen Gefährdern oder Terroristen zu verhindern?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann sich zu operativen Einzelfällen aus Gründen der strafprozessualen Geheimhaltungspflicht sowie des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht äussern.

Für den Bundesrat haben die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und die Strafverfolgung von terroristisch motivierten Reisenden mit Schweizer Staatsbürgerschaft oberste Priorität. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verfolgt die Lage genau und steht mit den ausländischen Partnerbehörden in Kontakt. Am 8. März 2019 hat der Bundesrat seine Ziele und die Strategie im Umgang mit terroristisch motivierten Reisenden wie der hier interessierenden Person verabschiedet. Das wichtigste Ziel für den Bundesrat ist der Schutz der Bevölkerung vor Terroranschlägen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist, dass terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft nicht straffrei bleiben. Angestrebt wird die Strafverfolgung und der Vollzug allfälliger Strafen im Tatortstaat nach internationalen Standards. Ist die Strafverfolgung im Tatortstaat nicht möglich und kehren terroristisch motivierte Reisende mit Schweizer Staatsbürgerschaft selbstständig in die Schweiz zurück oder werden in die Schweiz abgeschoben, liegt es in der Verantwortung unseres Landes, die eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger strafrechtlich zu belangen.

Sollte es sich bei Personen, welche sich an terroristischen Aktivitäten beteiligen und damit den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich schaden, um Doppelbürger handeln, kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits jetzt gemäss Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen. Im Nachgang zu einem Entzug des Schweizer Bürgerrechts bei Doppelbürgern prüft das Bundesamt für Polizei (Fedpol) konsequent, ob zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber den betroffenen Personen eine Ausweisung bzw. ein Einreiseverbot zu erlassen ist. Diese Massnahmen können vom Fedpol gegen ausländische Personen verfügt werden, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden.

Der Bundesrat hat in seiner umfassenden Stellungnahme vom 22. Mai 2019 auf die Motion 19.3034 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, "Sicherheitshaft für Dschihad-Rückkehrer", dargelegt, welche Massnahmen nach geltendem Recht zur Verfügung stehen, um gegen dschihadistisch motivierten Terrorismus vorzugehen: So verfügte das Fedpol von 2016 bis 2018 331 Einreiseverbote und 19 Ausweisungen, weil die betroffenen Personen einen Bezug zu Terrorismus aufwiesen.

Dieses bestehende Instrumentarium soll mit dem am 22. Mai 2019 vom Bundesrat dem Parlament überwiesenen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ergänzt werden. Mit dieser Vorlage soll der Bund auf Antrag der Kantone massgeschneiderte polizeiliche Massnahmen anordnen können. Vorgesehen ist insbesondere auch ein Ausreiseverbot für terroristische Gefährderinnen und Gefährder, welches mit der Beschlagnahme des Reisepasses und einer Meldeauflage durchgesetzt werden soll. Damit soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, terroristische Aktivitäten im Ausland zu verhindern. Weitere Instrumente sind ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung. Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich wäre auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft ("Hausarrest").

Antwort des Bundesrates.