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19.408 · Parlamentarische Initiative · 2019-03-07

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sind dahingehend anzupassen, dass Reisen von Bundesangestellten bis zu einer Reisezeit von acht Stunden per Bahn zu erfolgen haben.

Begründung

Heute bestehen für Bundesangestellte lediglich in einem Infoblatt Empfehlungen für Auslandreisen. Dabei soll für fünf- bis sechsstündige Reisezeiten die Bahn gewählt werden. Gemäss Tabelle des Infoblatts rechtfertigt sich dies nur schon aus Zeitgründen. Aus ökologischen Gründen ist eine Bahnreise einer Flugreise vorzuziehen, da der Ausstoss klimaschädlicher Emissionen bedeutend tiefer liegt. Ein Grossteil der Flugreisen sind Kurzstreckenflüge und kann vermieden werden. Bundesangestellte sollen wie andere Konsumentinnen und Konsumenten solche Flüge vermeiden, eine längere Strecke als die heute empfohlene per Bahn zurücklegen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.