Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Versorgungsforschung und Massnahmenplanung zur Sicherstellung der Behandlung von Kindern und Jugendlichen
19.4134 · Motion · 2019-09-25
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
1. Der Bund gibt periodisch eine spezifische Versorgungsforschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in Auftrag. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Kinder- und Jugendmedizin ist zu evaluieren.
2. Das Bundesamt für Gesundheit erstellt periodisch Bericht über die Entwicklung des Versorgungsstandes in der Kinder- und Jugendmedizin pro Kanton im ambulanten und stationären Bereich sowohl bezüglich Grundversorgern als auch bezüglich aller weiteren Fachdisziplinen.
3. Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen seiner Kompetenzen beim Festlegen von Massnahmen, um die Unterversorgung mittelfristig abzubauen und langfristig zu verhindern.
Begründung
Gemäss Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendmedizin braucht es für die Versorgung von 1000 Kindern und Jugendlichen mindestens eine Vollzeit arbeitende Kinderärztin oder einen Vollzeit arbeitenden Kinderarzt. In gewissen, vor allem peripheren Regionen herrscht heute eine akute Unterversorgung in der Kindermedizin. Aufgrund des altersbedingten Rücktritts von Kinderärzten und der steigenden Geburtenrate wird sich die Situation in den kommenden Jahren verschärfen. Bund und Kantone müssen in Kenntnis der Fakten entscheiden können, welche Massnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen getroffen werden müssen.
Eine medizinische Unterversorgung ist mit grossem menschlichen Leid und hohen, langjährigen Folgekosten verbunden. Partielle Unterversorgung gibt es nicht nur in der Pädiatrie, sondern auch in der Chirurgie, Psychiatrie/Psychotherapie, Zahnmedizin und der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen.
Die Versorgungsforschung liefert die Grundlagen, damit Bund und Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen geeignete Massnahmen ergreifen können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass eine Unterversorgung in der Kindermedizin zu vermeiden ist und dabei die zukünftige Planung des Bestandes und Bedarfs auf einer umfassenden Datenlage basieren muss. Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in den einzelnen Fachgebieten sowie deren regionale Verteilung sind seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen und Interventionen. Es wurden insbesondere Bedenken darüber geäussert, dass allein die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin gewährleistet, dass sich Ärztinnen und Ärzte in denjenigen Fachgebieten spezialisieren, in denen der grösste Bedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund hat die Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" im Dezember 2014 das Mandat "Koordination der ärztlichen Weiterbildung" erteilt, welches unter anderem die Erarbeitung datengestützter Entscheidgrundlagen beinhaltet. Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurden im Jahr 2016 vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) im Rahmen dieses Mandats verschiedene Modelle für die Ermittlung des zukünftigen Bestandes und Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebiet erarbeitet.
Sowohl die zukünftige Bestandes- wie auch die Bedarfsanalyse hängen von verschiedenen Einflussfaktoren ab. Um die zukünftige Anzahl der Ärztinnen und Ärzte ermitteln zu können, braucht es unter anderem Informationen zu Aus- und Weiterbildungsabschlüssen in der Schweiz, zu Ein- und Auswanderung ausländischer Ärztinnen und Ärzte wie auch zum zukünftigen Arbeitspensum und zu den wöchentlichen Arbeitszeiten. Zudem müssen Daten zu (Früh-)Pensionierungen und frühzeitigen Berufsaustritten ausgewertet werden. Die zukünftige Inanspruchnahme medizinischer Leistungen wird ebenfalls durch viele Faktoren beeinflusst. Neben demografischen und epidemiologischen Entwicklungen wird der Bedarf durch technische Entwicklungen in den Bereichen Prävention, Diagnostik und Therapie sowie die damit mögliche Veränderung der Produktivität bestimmt. Die vom Obsan entwickelten Modelle berücksichtigen diese und weitere Faktoren.
Für eine Modellentwicklung wurde das Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin ausgewählt. Es liegen dem BAG seit 2018 mehrere Modelle vor. Mit diesen lassen sich zukünftige Prognosen ermitteln, wobei unterschiedliche Fachgebiete untersucht werden können. Die Modelle werden laufend optimiert, was das Gremium "Koordination ärztliche Weiterbildung" im Auftrag des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik an die Hand nimmt. Insbesondere sollen in den nächsten Jahren zur Verfügung stehende neue Daten in die Modellrechnungen aufgenommen werden, um die Aussagekraft und Zuverlässigkeit der Ergebnisse noch zu verbessern. Zudem können die Modelle auf die spezifischen Rahmenbedingungen der einzelnen Fachgebiete adaptiert werden. Aktuell erlaubt es das Simulationsmodell, konkrete Massnahmen für die ärztliche Weiterbildung auf nationaler Ebene abzuleiten. Es soll weiterentwickelt werden, damit auch Aussagen auf kantonaler Ebene gemacht werden können.
Mit den auf der optimierten Datengrundlage entwickelten Modellen können zukünftig Empfehlungen für die verschiedenen Akteure ausgearbeitet werden. So wird der Bund auch die Kantone besser bei der Planung des Bedarfs unterstützen können. Die Anliegen der Motion sind demnach bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.