19.4475 · Postulat · 2019-12-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, unter welchen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und nach welchen Parametern die Schuldenbremse angepasst werden könnte, sodass für die Schweiz notwendige Investitionen getätigt werden können.
Begründung
Die Schuldenbremse wurde im Jahr 2001 beschlossen, in einer Zeit, in der die Verschuldung der öffentlichen Hand deutlich höher war und noch weit höhere Defizite ausgewiesen wurden. Die Umsetzung im Jahr 2003 hat ihre Wirkung gezeigt. Die Schuldenquote sank von rund 48 Prozent des BIP im Jahr 2003 auf ungefähr 28 Prozent des BIP im Jahr 2018. Der Bund verzeichnet seit mehreren Jahren jährliche Haushaltsüberschüsse von durchschnittlich zwei Milliarden Franken.
Seit der Einführung von Negativzinsen, sind wir aber mit einem besonderen Phänomen konfrontiert. Nach Einschätzungen der SNB dürfte diese Situation noch einige Jahre fortbestehen.
Angesichts von zwei neuen und wichtigen Elementen - der Notwendigkeit von Investitionen und der Negativzinsen - werden aus Politik- und Wirtschaftskreisen aus verschiedenen Lagern immer mehr Stimmen laut, welche die Härte der Schuldenbremse infrage stellen. So scheint es keine erfolgreiche Strategie zu sein, Schulden in Zeiten abzubauen, in denen Schulden "Gewinn bringen". Ausserdem werden von verschiedenen Kreisen wichtige Investitionen für die Schweiz und ihre Bevölkerung gefordert. In Anbetracht der strukturellen finanziellen Bedingungen (Haushaltsüberschüsse) und der konjunkturellen wirtschaftlichen Gegebenheiten (Negativzinsen) wäre es angebracht, zu untersuchen, unter welchen Bedingungen die Schuldenbremse angepasst werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund hat in den letzten Jahren den Anteil der Investitionen an den Bundesausgaben erhöht. Dieser belief sich in der Vergangenheit auf rund 12 Prozent. Mit der Schaffung des BIF (2016) und der Einführung des NAF und des Netzzuschlagsfonds (2018) ist der Investitionsanteil deutlich angestiegen (2018: 15,6 %) und wird auch in Zukunft hoch bleiben (rund 14 %).
Der Bund bezahlt trotz der aktuellen Tiefzinssituation Zinsen für seine Schulden. Allerdings profitiert der Bund stark vom tiefen Zinsniveau. Zwischen 2008 und 2018 konnte der Zinsaufwand von 3,1 Milliarden auf 1,1 Milliarden reduziert werden. Neben dem tiefen Zinsniveau führte auch die Schuldenreduktion zu dieser Entwicklung. Die daraus resultierende deutliche Entlastung des Bundeshaushalts ermöglichte ein starkes Wachstum in verschiedenen Aufgabengebieten.
So verzeichneten beispielsweise die prioritären Aufgabengebiete Bildung und Forschung sowie Verkehr in den letzten zehn Jahren (2009-2018) ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 3,4 respektive 2,8 Prozent. Das nominale Bruttoinlandprodukt nahm in diesem Zeitraum um durchschnittlich 1,8 Prozent pro Jahr zu.
Hinsichtlich des Investitionsbedarfs im Bereich Klimaschutz steht ein Ausbau der Massnahmen im Rahmen des CO2-Gesetzes zur Diskussion, welches sich derzeit in parlamentarischer Beratung befindet.
Der Bundesrat hat sich am 22. Mai 2019 gegen eine Anpassung der Schuldenbremse ausgesprochen (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75146.html). Gemäss Einschätzung des Bundesrats kann der Bund seine laufenden Ausgaben, seine Investitionen und auch das Wachstum in prioritären Aufgabengebieten durch die bestehenden Finanzierungsinstrumente ausreichend decken. Deshalb besteht derzeit kein finanzieller Bedarf, die Schuldenbremse anzupassen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.