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Label "Friendly Work Space" für Hilcona. Finanzieren wir mit unseren Prämien ein irreführendes Label, das an Unternehmen vergeben wird, die es mit den Gesetzen nicht so genau nehmen?

19.4619 · Interpellation · 2019-12-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Hilcona AG wurde am 22. Oktober 2019 von der Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz" mit dem Label "Friendly Word Space" ausgezeichnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aber, unterstützt von der Gewerkschaft Unia, mehrfach die katastrophalen Arbeitsbedingungen angeprangert und die zuständigen Behörden und die Medien darüber informiert. Die Arbeitsbedingungen in der Hilcona AG sind besonders hart: Temperaturen um 0 Grad, unzureichende oder gar keine persönliche Schutzausrüstung (PSA), eine schlechte Arbeitsplanung, die regelmässig gegen das Arbeitsgesetz verstösst, vom Arbeitsgericht festgestelltes Lohndumping, und klare Verstösse gegen die Wahrung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Unternehmen lehnt eine Aussprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine Arbeitnehmervertretung gebildet haben, ab.

Diese alarmierenden Zustände haben die Stiftung "Gesundheitsförderung Schweiz" aber nicht davon abgehalten, die Arbeitsbedingungen bei Hilcona mit dem oben erwähnten Label als gute Arbeitsbedingungen zu würdigen.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Hält es der Bundesrat für angemessen, dass ein Label, das sich mit den Arbeitsbedingungen befasst, vergeben werden kann, ohne dass vorher mit den Hauptbetroffenen, das heisst den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Kontakt aufgenommen wird, insbesondere, wenn sich diese untereinander organisiert haben, um ihre Rechte geltend zu machen?

2. Hält es der Bundesrat für angemessen, dass eine mit Versicherungsprämien finanzierte Stelle, die von Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand geleitet wird, einen Preis an ein Unternehmen vergeben kann, das kürzlich von kantonalen Gerichts- oder Verwaltungsbehörden verurteilt, sanktioniert oder zurechtgewiesen wurde?

3. Hält es der Bundesrat für angemessen, dass ein Label wie "Friendly Work Space" von einem Unternehmen verwendet werden darf, das sein Image aufpolieren möchte, aber gleichzeitig jede Sozialpartnerschaft ablehnt, wenn es darum geht, konkrete, ihm vorgebrachte Probleme zu lösen?

4. Hält es der Bundesrat für normal, dass öffentlich gemachte Probleme nicht vor der Vergabe eines solchen Labels untersucht werden, damit nicht nur die Informationen der Geschäftsleitung in die Entscheidungsfindung einfliessen?

5. Welche Massnahmen könnten der Bundesrat und die Bundesverwaltung ergreifen, damit die Informationen, über welche die Behörden oder gegebenenfalls die Sozialpartner in Kenntnis gesetzt worden sind, bei der Vergabe eines solchen Labels berücksichtigt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz hat laut Gesetz (Art. 19 Abs. 2 Bundesgesetz über die Krankenversicherung; KVG; SR 832.10) den Auftrag, Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Die nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten sieht die Durchführung von freiwilligen Massnahmen im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) vor. Gesundheitsförderung Schweiz hat in diesem Sinne das Label "Friendly Work Space" entwickelt und aufgebaut.

Das Eidg. Departement des Innern (EDI) übt die Aufsicht über die Tätigkeiten der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz aus. Insbesondere werden ihm Budget, Rechnungen und Rechenschaftsbericht vorgelegt (Art. 20 Abs. 3 KVG). Die Aufsicht über einzelne, operative Geschäfte unterliegt dem Stiftungsrat. Es ist demnach die Aufgabe des Stiftungsrates, sicherzustellen, dass in der Vergabe des Labels die arbeitsrechtliche Situation angemessen berücksichtigt wird. Das EDI wird die Vertretung des Bundes im Stiftungsrat beauftragen, in diesem Sinne zu intervenieren.

Zu den Fragen kann sich der Bundesrat nach Rücksprache mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wie folgt äussern.

1. bis 4. Der Einbezug von Mitarbeitenden ist Teil des Vergabeprozesses des Labels "Friendly Work Space". Es wird jeweils ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Personalausschusses wie auch eine vom Unternehmen vorgeschlagene Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter durch zwei unabhängige Prüfer interviewt.

Die Beurteilung wird in der Regel im Hauptsitz des Unternehmens durchgeführt, da die zu beurteilenden Prozesse grösstenteils für das gesamte Unternehmen zentral gesteuert werden (z.B. Absenzenmanagement). Die Unternehmen müssen sich alle 3 Jahre einer Überprüfung unterziehen.

Das Label "Friendly Work Space" ist kein Preis. Mit der Vergabe sind keine finanziellen Zuwendungen an das Unternehmen verbunden. Zudem kommen die Unternehmen für die mit der Vergabe verbundenen Kosten selbst auf.

Die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist eine Anforderung für die Zulassung eines Unternehmens zum Prüfprozess des Labels. Die mit dem Label ausgezeichneten Unternehmen sind verpflichtet, Gesundheitsförderung Schweiz zu informieren, wenn sie in ein Gerichtsverfahren betreffend Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz involviert sind oder ein solches Verfahren in naher Zukunft entstehen könnte.

In solchen Fällen kann Gesundheitsförderung Schweiz Warnungen aussprechen, laufende Beurteilungsverfahren aussetzen oder auch den Labelvertrag ausserordentlich kündigen. Zulieferfirmen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

5. Die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes sowie dazugehörige Kontrollen in den Betrieben obliegen den kantonalen Arbeitsinspektoren. Deren Berichte werden nicht veröffentlicht und sind für die Öffentlichkeit einschliesslich der Institutionen, die Labels vergeben, nicht einsehbar. Wie oben erwähnt, sind die Unternehmen jedoch in der Verantwortung, Gesundheitsförderung Schweiz über entsprechende Verfahren zu informieren.

Antwort des Bundesrates.

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