19.503 · Parlamentarische Initiative · 2019-12-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Artikel 175 Zusammensetzung und Wahl
Absatz 1
Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.
Begründung
Mit neun Bundesratsmitgliedern könnten die verschiedenen politischen Kräfte, Geschlechter, Landesgegenden und Sprachregionen besser berücksichtigt werden. Damit würde die Konkordanz, der Einbezug der sprachlichen Minderheiten und verschiedenen Landesgegenden sowie damit der Zusammenhalt unseres Landes gestärkt.
Im Sinne einer leistungsfähigen Regierung ist es in Zeiten von zunehmende Komplexität der politisch zu regelnden Bereiche und internationalen Verflechtungen ein Zeichen der Zeit, neun Bundesratsmitglieder zu haben. Die Belastung für die Mitglieder des Bundesrates nimmt laufend zu. Zudem sind bloss sieben Regierungsmitglieder auch im internationalen Vergleich eine Seltenheit.
Statt immer mehr Aufgaben an Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre zu delegieren, ist es sinnvoller die Regierung zu vergrössern. Denn nur ein Regierungsmitglied kann die Regierungsgeschäfte wirkungsvoll in der Öffentlichkeit vertreten.
In Zusammenhang mit der Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder soll auch die Rolle des Bundespräsidiums angeschaut werden. Allenfalls könnte eine Verlängerung des Präsidialjahres auf zwei Jahre geprüft werden.