19.5498 · Fragestunde. Frage · 2019-09-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bund zählt heute sieben Verbindungspersonen für Migration. Zwei bis drei weitere Verbindungspersonen will das Staatssekretariat für Migration (SEM) an noch nicht definierten Orten installieren, wie z. B. in Afghanistan oder in Irak.
- Können die Mitarbeiter des Departementes für auswärtige Angelegenheiten diese Migrationsaufgaben nicht selbst erledigen?
- Weshalb nicht?
- Hat das SEM eine Bewertung des Einsatzes dieser Verbindungspersonen im Vollzugsbereich vorgenommen?
- Wenn ja, was haben sie konkret gebracht?
- Wird Eritrea als möglicher Einsatzort nicht in Betracht gezogen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das SEM führt seit vielen Jahren Verbindungspersonen für Migration, ähnlich den Polizeiattachés oder Verteidigungsattachés anderer Ämter. Diese Personen sind Spezialisten im Migrationsdossier und als solche u. a. zuständig für die Abklärung von Einzelfällen im Asylbereich, für die Lagebeurteilung im Gaststaat und die Unterstützung im Wegweisungsprozess. In dieser Funktion unterstützen sie in prioritären Herkunftsregionen die Botschaften vor Ort und decken aufgrund der üblichen Mehrfachakkreditierung auch Einsatzorte ab, in denen die Schweiz keine Botschaften unterhält. So ist die Verbindungsperson an der schweizerischen Botschaft in Sudan ebenfalls zuständig für Eritrea. Im Rahmen dieser Zuständigkeit reist sie mehrfach im Jahr nach Eritrea und kann dabei die Infrastruktur der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Dank dem Einsatz dieser Verbindungspersonen kann der Vollzug effizienter gestaltet werden. Sie sind ein wichtiges und wirksames Instrument einer aktiven Migrationsaussenpolitik.