Tut die Schweiz genug, um die Bevölkerung mit Blick auf drohende Antibiotikaresistenzen zu schützen?
20.1027 · Anfrage · 2020-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat während der Corona-Pandemie rasch und unvorbereitet Entscheide zum Schutz der Bevölkerung treffen müssen. Zusammen mit Fachleuten hat der Bundesrat sehr gute Arbeit geleistet. Auffallend auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit verschiedener Pharma-Firmen.
Eine möglicherweise noch bedrohlichere Situation für unsere Bevölkerung kann sich ergeben, wenn Antibiotika die beabsichtigte Wirkung nicht mehr zu erzielen vermögen. Resistenzen gegen Antibiotika sind eine Tatsache. Bereits sind seitens des Bundes sehr gute Massnahmen getroffen worden; im Vordergrund steht das Nationale Forschungsprogramm "Antimikrobielle Resistenz" (NFP 72).
Es dürfte unbestritten sein, dass wirkungsvolle Vorbereitungsarbeiten hilfreich sein können, gravierende Folgen zu vermeiden. Neben der Forschungsförderung können auch neue Preismodelle und transferierbare Schutztitel notwendig sein, da neue Antibiotika für Jahre in Reserve gehalten werden müssen.
Mit Blick darauf stellt sich die Frage, ob nicht noch intensiver versucht werden sollte, auch unter Mitwirkung der forschenden Industrie der Schweiz und der Hochschulen sowie mit internationalen Absprachen die Zielsetzung zu erreichen und die Zeitachse bis zum Vorliegen von Resultaten zu verkürzen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Strategie Antibiotikaresistenz Schweiz (StAR) ist die breit angelegte One-Health-Antwort des Bundesrates auf das Problem der Antibiotikaresistenzen. Er hat im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Prioritäten (Gesundheit2020) Ende 2015 den Auftrag zur Umsetzung von StAR erteilt. Im Rahmen von StAR werden 35 Massnahmen umgesetzt, die die Antibiotikaresistenz sehr breit angehen, z.B. mittels sachgemässem Antibiotikaeinsatz, Sensibilisierung der Akteure oder auch durch Forschungsförderung. Neben dem erwähnten Nationalen Forschungsprogramm "Antimikrobielle Resistenz" (NFP 72, 2017-21) sucht der 2020 neu lancierte Nationale Forschungsschwerpunkt AntiResist (NCCR AntiResist) unter anderem nach neuen Antibiotika. Er umfasst 24 Forschungsgruppen und wird vom Schweizerischen Nationalfond SNF mit CHF 17 Mio (2020-23) finanziert. Dabei soll die Grundlagenforschung direkt mit der klinischen Forschung verbunden werden. Im internationalen Umfeld beteiligt sich die Schweiz an verschiedenen Initiativen, z.B. an GARDP (Global Antibiotic Research and Development Partnership), eine Partnerschaft zur Entwicklung neuer Antibiotika, oder am R&D Hub. Der R&D Hub wurde 2018 von den G20 lanciert, um die internationalen Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) neuer Antibiotika zu koordinieren und zu verstärken. Seit April 2020 ist das Dynamic Dashboard aktiv, eine Plattform, die die laufenden Forschungsarbeiten und Fortschritte rund um neue therapeutische, präventive und diagnostische Produkte darstellt.
Aufgrund der Covid-19-Epidemie hat die Umsetzung der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz in diesem Jahr nicht im ursprünglich geplanten Mass fortgesetzt werden können. Die im Rahmen der Umsetzung von StAR geplante Zwischenevaluation wird darüber Auskunft geben, in welchen Bereichen die Anstrengungen zur Erreichung der Strategieziele intensiviert werden müssen.
Zusätzlich besteht auf nationaler Ebene mit dem "Round Table Antibiotika" eine interdisziplinär aufgestellte Expertengruppe aus der Medizin, Forschung und Ökonomie fast aller Hochschulen der Schweiz sowie engagierten Persönlichkeiten aus der Industrie. Das Ziel dieser Expertengruppe besteht darin, den Beitrag der Schweiz zur Innovation, Forschung und Entwicklung neuer Wirkstoffe kraftvoll voranzutreiben. Allerdings zeigt sich, dass die Einführung neuer Anreizsysteme zur Förderung der Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika international koordiniert erfolgen muss, und nicht in einem nationalen Alleingang möglich ist. Die Schweiz engagiert sich daher aktiv in multilateralen Foren und Partnerschaften. Die Schweiz unterstützt beispielsweise die Empfehlungen der UN Interagency Coordination Group (IACG) on Antimicrobial Resistance, welche vom UN Generalsekretär eingesetzt wurde. Diese beinhalten auch die Etablierung eines Independent Panel on Evidence for Action against Antimicrobial Resistance, welche fachübergreifend und wissenschaftlich fundiert Lösungsansätze erarbeiten wird.
In Bezug auf die Schutztitel haben Parlament und Bundesrat im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes die Anreize für die Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln auf den 1.1.2019 hin gestärkt, wovon auch Antibiotika profitieren. Dies betrifft den Unterlagenschutz nach Heilmittelgesetz und den Patenschutz nach Patentgesetz. Für eine neue Indikation kann der Unterlagenschutz neu auf 10 Jahre festgelegt werden, wenn ein bedeutender klinischer Nutzen gegenüber bestehenden Therapien erwartet werden kann. Handelt es sich um ein wichtiges Arzneimittel für seltene Krankheiten, so kann ein Unterlagenschutz von 15 Jahren gewährt werden. Für pädiatrische Anwendungen sind mit der Revision sowohl der Patent- als auch der Unterlagenschutz deutlich gestärkt worden.
Antwort des Bundesrates.