20.1031 · Anfrage · 2020-06-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
COVID-19 hat die Bedeutung einer eigenen industriellen Basis gezeigt. Das gilt nicht nur für Beatmungsgeräte. Artikel 1 Kriegsmaterialgesetz verlangt eine eigenständige industrielle Basis für Rüstungsgüter. Damit wird das Know-how für die Wartung im Ernstfall gesichert; damit kann aber auch dank Herstellung und Export zentraler Rüstungsgüter die Schweiz vor Druckversuchen oder Grenzblockaden geschützt werden. Diese industrielle Basis ist allerdings gefährdet. Deshalb stellen ich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, künftig bei sicherheitspolitischen Beschaffungen den Spielraum des Beschaffungsrechts entsprechend dem gesetzlichen Rahmen voll auszunutzen im Sinne der Sicherung und Stärkung der industriellen Basis einer Verteidigungsindustrie?
2. Wird er auch den Auf- und Ausbau der Fähigkeiten der Schweizer Industrie für Wartung und Reparatur der beschafften Rüstungsgüter bei Ausschreibungen besonders berücksichtigen?
3. Wird er bei künftigen Beschaffungen sicherstellen, dass die Schweizer Industrie wichtige sicherheitsrelevante Komponenten mitentwickelt und herstellt und die Schweiz damit auch einen sicherheitspolitischen Trumpf gegen ausländische Druckversuche hat? Ist er bereit, dass im Rahmen von Kooperationsentwicklungen auch Schweizer Entwicklungen bzw. die Produkte an verbündete Staaten exportiert und eingesetzt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gestützt auf die Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS, die Rüstungsstrategie vom 1. Januar 2020 (Link) und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) richtet sich der Bund bei der Beschaffung von Systemen, Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich nach dem Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dies gilt grundsätzlich auch für sicherheitsrelevante Beschaffungen, obwohl diese vom sachlichen Anwendungsbereich des BöB ausgenommen sind (Art. 3 Abs. 1 Bst. e BöB). Um die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB) zu stärken, ist der Bundesrat bereit, den vorhandenen gesetzlichen Handlungsspielraum zu nutzen und dabei gegebenenfalls vom Grundsatz des Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsprinzips abzuweichen. Beispielsweise werden bei grösseren Auslandsbeschaffungen Offset-Vereinbarungen abgeschlossen. Weiter vergibt der Bund spezifische Forschungsaufträge, um Kompetenzen im Rüstungsbereich zu fördern. Darüber hinaus werden weitere Massnahmen und Regelungen erarbeitet bzw. bestehende verfeinert, um die STIB zu stärken.
2. Die Schweizer Industrie wird, wenn immer möglich, berücksichtigt, und sie erbringt bereits heute bei vielen Systemen der Armee einen Teil der Instandhaltung. Es geht dabei um wesentliche Leistungen, damit die Systeme zuverlässig und durchhaltefähig betrieben werden können. Dies beinhaltet auch die Wartung und Reparatur während der gesamten Nutzungsdauer.
3. Siehe Antworten auf Fragen 1 und 2. Der Bundesrat teilt das in der Anfrage aufgeworfene Anliegen bezüglich der Entwicklung und Herstellung sicherheitsrelevanter Komponenten. Ist die einheimische Industrie in ausländische sicherheitsrelevante Wertschöpfungsketten eingebunden, wird eine einseitige Abhängigkeit vom Ausland bis zu einem gewissen Grad durch eine gegenseitige Abhängigkeit ersetzt. In diesem Zusammenhang können insbesondere Kompensationsgeschäfte (Offsets) der Schweizer Industrie den Zugang zu Spitzentechnologien öffnen, den Erwerb von Know-how ermöglichen, weiteres Exportvolumen generieren und die Stellung von Schweizer Unternehmen auf internationalen Märkten stärken. Bei direkten Offsets wirkt die STIB unmittelbar an der Fertigung eines Rüstungsgutes mit. Die internationale Zusammenarbeit ist dabei bereits heute zentral, denn Kooperationen mit ausgewählten internationalen Partnern ermöglichen es dem Bund, der Schweizer Industrie sowie Schweizer Hochschulen und Forschungsinstituten, sich an internationalen Forschungsprojekten zu beteiligen. Weiter schaffen sie einen Zugang zu Technologien und Märkten im Ausland. Ist die Zusammenarbeit in der normalen Lage etabliert, so erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, den erforderlichen Zugang auch in ausserordentlichen Lagen zu erhalten. Die Aufrechterhaltung einer Industriebasis bedingt ausserdem Rahmenbedingungen, die es Schweizer Unternehmen erlauben, Produkte und Dienstleistungen international konkurrenzfähig anbieten zu können. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Exportkontrollpolitik des Bundes.
Antwort des Bundesrates.