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20.1085 · Anfrage · 2020-12-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seiner Antwort (20.4176) anerkennt der Bundesrat den Zielkonflikt der Absatzförderung für Schweizer Fleisch mit den Umwelt- und Ernährungszielen. Um diesen zu reduzieren, soll die Werbung für Schweizer Fleisch dessen Vorteile gegenüber Importen ins Zentrum stellen und nicht konsumtreibend wirken.

1. Wie kann Werbung nicht konsumtreibend sein?

2. Ist die Proviande der richtige Träger für eine nicht konsumtreibende Kampagne?

3. Wäre eine selbst geführte, sachliche Informationskampagne zielführender?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bund unterstützt die Absatzförderung für Schweizer Fleisch im Rahmen von Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) und der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung (SR 916.010) subsidiär mit Finanzhilfen. Ziel ist die Erhöhung der Präferenz für inländische Produkte und damit eine Verdrängung von Importprodukten. Nach Auffassung des Bundesrates muss die Kommunikation auf die Qualität und Vorzüge von Schweizer Erzeugnissen gegenüber Importen fokussieren.

2. Proviande erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen an eine Trägerschaft im Bereich der Absatzförderung und verfügt über die erforderlichen Eigenmittel. Sie vereinigt alle Stufen der Wertschöpfungskette Fleisch von der Produktion über die Verarbeiter bis zum Detailhandel. Diese Selbstorganisation der Branche wird vom Bundesrat ausdrücklich begrüsst. Die Selbstorganisation der Branche stärkt zudem die Einflussmöglichkeiten der Produzentinnen und Produzenten, da eine hohe Anzahl unabhängiger Anbieter wenigen marktdominierenden Abnehmern gegenübersteht.

3. Bereits heute informiert der Bund zu einer ausgewogenen Ernährung und plant, diese Bestrebungen zu verstärken. Diese Information ist zu unterscheiden von der Absatzförderung, bei der das gemeinsame Engagement und die Übernahme der Verantwortung durch die Akteure der Branche im Zentrum stehen.

Antwort des Bundesrates.

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