20.3069 · Motion · 2020-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um:
1. eine Besteuerung nach Kilometer für importierte Nahrungsmittel einzuführen (auch innerhalb der Kontingente und ausserhalb der Saison bei Lebensmitteln, die in der Schweiz produziert werden können), die je nach Verkehrsträger variiert (differenzierte Abgabe für via kombinierten Verkehr oder Schienenverkehr transportierte Waren).
2. sicherzustellen, dass die Erträge aus dieser Steuer zur Unterstützung der einheimischen Landwirtschaft eingesetzt werden.
Begründung
Die Ernährung macht 28 Prozent der Umweltbelastung der Schweiz aus, gefolgt vom Wohnen mit 19 Prozent und der Mobilität mit 12 Prozent (gemäss dem Bundesamt für Umwelt und der Konferenz der Vorsteherinnen und Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz [KVU]). Laut der KVU wäre es möglich, diesen Anteil stark zu reduzieren: Die Umweltkosten des Warenkorbs können um bis zu 90 Prozent gesenkt werden, wenn die Lebensmittel weniger als 20 Kilometer vom Ort ihrer Produktion entfernt konsumiert werden.
Zudem leidet die Schweizer Landwirtschaft darunter, dass sie Konkurrenz von günstigen, importierten Produkten bekommt, die einer weniger strengen Reglementierung unterliegen und die einen wachsenden Druck auf die Preise ausüben. Eine Besteuerung nach Kilometer wäre ein Mittel, um die Verpflichtung zur CO2-Neutralität bis 2050, die der Bundesrat kürzlich eingegangen ist, einzuhalten und die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft zu sichern. Um sicherzustellen, dass diese Steuer gerecht ist und nicht dazu führt, dass sich weniger gut situierte Bevölkerungsschichten einige Lebensmittel nicht mehr leisten können, wäre es besser, wenn die Steuer auf zwei separaten Ansätzen basieren würde: der erste wäre höher und würde auf Lebensmittel angewendet, die in der Schweiz produziert werden können, und der zweite würde auf Lebensmittel angewendet, die nicht in der Schweiz produziert werden können.
Durch diesen Mechanismus würde der Import von Rohprodukten wie Soja oder Fleisch bestraft. Diese werden in grossen Mengen aus Übersee importiert und ihre Produktion entspricht keineswegs den schweizerischen und europäischen Erwartungen und Anforderungen an den Umweltschutz und an die Erhaltung der Biodiversität. Lebensmittel, deren Rohstoffe in der Schweiz produziert werden, die jedoch im Ausland verarbeitet werden, würden dem höheren Ansatz unterliegen und die für die Verarbeitung zurückgelegten Kilometer müssten in die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung einfliessen.
Es ist dem Bundesrat und dem Parlament überlassen, wie sie die Erträge aus der Steuer einsetzen, um die regionale Schweizer Landwirtschaft zu unterstützen und auszubauen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Motion fordert die Einführung einer je nach Verkehrsträger und Art der Produkte differenzierten Kilometerabgabe auf importierte Lebensmittel. Die Einnahmen der Kilometerabgabe sollen ungleich einer Lenkungsabgabe nicht an die Konsumentinnen und Konsumenten zurückverteilt werden, sondern ausschliesslich an die Landwirtschaft.
Für den Grossteil der Importe in die Schweiz macht der Transport nur einen geringen Teil der totalen ökologischen Gesamtbilanz eines Lebensmittels aus. Nur bei Flugtransporten oder gekühlten Transporten ist der Anteil am Energiebedarf und Treibhauspotenzial grösser, weil dabei die weiten Distanzen und der hohe Treibstoffverbrauch stark ins Gewicht fallen. Die Ökobilanz importierter Lebensmittel ist zudem nicht unbedingt schlechter als jene der inländischen Erzeugnisse. Ob ein Produkt die Schweizer Grenze überschreitet oder nicht, ist aus Umweltbilanzsicht nicht ausschlaggebend. Deutlich wichtiger sind das Produktionssystem sowie teilweise auch die Standortbedingungen vor Ort (vgl. u.A. Bystricky et al., 2014, Ökobilanz ausgewählter Schweizer Landwirtschaftsprodukte im Vergleich zum Import, Agroscope Science Nr. 2, Zürich). Um einen lenkenden Effekt mit einem guten Kosten-Nutzen Verhältnis erzielen zu können, wäre daher eine detaillierte Analyse auf der Grundlage von Ökobilanzen erforderlich. Insgesamt fehlen aber heute verschiedene methodische und prozedurale Grundlagen zur Implementierung einer Steuer oder Lenkungsabgabe auf allen Transporten von Produkten.
Der Bundesrat stellt weiter fest, dass für eine solche zweckgebundene Steuer die verfassungsrechtliche Grundlage fehlt.
Da fast 50 Prozent der Lebensmittel in die Schweiz importiert werden, würde diese Massnahme zudem zu einer gewissen Erhöhung der Lebensmittelpreise in der Schweiz führen. Dies würde die tieferen Einkommensgruppen in der Schweiz verhältnismässig stärker belasten als die höheren Einkommensgruppen. Daran würden auch unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Lebensmittelgruppen nichts ändern.
Ausserdem könnte die Regelung die Lebensgrundlagen von Bäuerinnen und Bauern im Ausland, die Lebensmittel herstellen, welche in der Schweiz konsumiert oder verarbeitet, aber nicht angebaut werden können (z.B. Kaffee) negativ beeinflussen.
Die Umsetzung der Motion wäre überdies nicht nur für den Bund, sondern für sämtliche Wirtschaftsbeteiligten mit einem hohen zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden, gerade bei verarbeiteten Lebensmitteln. Der erwartete Aufwand würde in einem groben Missverhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.
Die Einführung einer Kilometerabgabe auf importierte Lebensmittel würde schliesslich gegen die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen von internationalen Handelsabkommen, insbesondere das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1994), verstossen, da ausländische Produkte diskriminiert würden. Dasselbe gilt für die von der Schweiz abgeschlossenen Handelsabkommen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.