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20.3622 · Postulat · 2020-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Marktwirtschaft gründende Lösungsansätze zur Förderung des regionalen Coworking zu prüfen. In einem Bericht soll er Massnahmen aufzeigen, mit denen bis ins Jahr 2030 mindestens 100 000 regionale Coworking-Arbeitsplätze geschaffen werden können, die einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nutzen erzeugen.

Begründung

Rund 50 Prozent der Angestellten in der Schweiz könnten heute ortsunabhängig arbeiten (Deloitte 2016). Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass das möglich ist. Ausschliesslich vom Homeoffice aus Telearbeit zu leisten, ist jedoch nicht für alle eine optimale Lösung: Oft kommt der zwischenmenschliche Austausch zu kurz oder mangelt es an einer professionellen Infrastruktur; auch ist es schwierig, Berufs- und Privatleben voneinander zu trennen.

Eine Lösung bietet da das regionale Coworking. Es würde mindestens 2,5 Millionen Erwerbstätigen ermöglichen, nahe am Wohnort zu arbeiten (50 Prozent von total 5 Millionen, BFS 2018). Regionales Coworking stimuliert die lokale Wirtschaft, verbessert die Lebensqualität und entlastet die Verkehrsinfrastrukturen. Die Schweiz trägt so dazu bei, die Ziele in Sachen CO2 und nachhaltiger Entwicklung (SDG 3, 8, 9, 11) zu erreichen.

Damit diese Ziele erreicht werden, ist ein schweizweites Angebot notwendig. Die Grundlagen wurden zwar bereits durch private Initiativen gelegt. Der Aufbau eines nationalen Netzes ist aber anforderungsreich und bedarf einer Starthilfe durch den öffentlichen Sektor. Die Coworking-Räume, die so unterstützt werden, müssen sowohl den lokalen Bedürfnissen entsprechen als auch in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht eine nachhaltige Wirkung entfalten.

In seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.3628 von Thomas Egger hat sich der Bundesrat zu einer Unterstützung flexibler Arbeitsformen bekannt. Der Bericht soll insbesondere die folgenden Massnahmen untersuchen:

1. Unterstützung des Aufbaus regionaler Coworking-Räume.

2. Vorbildfunktion der Bundesverwaltung: Die Bundesverwaltung könnte die Zahl der Arbeitsplätze um 20 bis 40 Prozent reduzieren, indem sie die Arbeitsplätze flexibler gestaltet. Der so gewonnene Raum könnte im Rahmen einer Partnerschaft mit Privaten (Public Private Partnership) als regionaler Coworking-Raum genutzt werden.

3. Ziele für bundesnahe Unternehmen: Die SBB richten im Rahmen einer Partnerschaft bis 2025 in 60 bis 80 Regionalbahnhöfen ein Coworking-Angebot ein. Auch andere bundesnahe Unternehmen könnten solche Partnerschaften anstreben, beispielsweise die Post im Rahmen ihrer neuen Strategie (regionale Dienstleistungszentren).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Nutzung von Gemeinschaftsarbeitsplätzen kann mit einem wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen verbunden sein. Welche Vorteile im Einzelfall wie stark zum Tragen kommen, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Deshalb setzt der Bundesrat, wie z.B. auch beim Home-Office, bewusst keine konkreten Anreize, diese Arbeitsform bevorzugt einzusetzen. Die Entscheidung hierzu soll grundsätzlich den Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen bleiben.

Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) ist es jedoch bereits heute möglich, Coworking-Angebote in ländlichen Räumen, Berggebieten und Grenzregionen zu fördern (Beispiele: Mountain Hub Adelboden, Kreativfabrik Oberkirch, Mia Engiadina, LASPACE Coworking Langenthal, Plattform Haslital, Coworking im Seeland). Im Sinne der NRP lässt sich damit in peripheren Regionen lokal die Standortattraktivität für Unternehmen und Arbeitskräfte erhöhen.

Ausserdem werden die drei Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BBL, armasuisse Immobilien und ETH-Rat) dem Bundesrat bis Ende 2020 ein "Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) für die Bundesverwaltung" unterbreiten. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat das Thema beraten. Ziel ist die Konzentration der Unterbringung von Organisationseinheiten der Bundesverwaltung in polyvalenten Objekten angemessener Grösse, die, soweit dies wirtschaftlich ist, im Eigentum des Bundes stehen. Die Konzentrationen werden so umgesetzt, dass bei Reduktion der Büroarbeitsplätze in erster Linie unwirtschaftliche Zumietobjekte abgebaut werden. Auf die Nachnutzung dieser Liegenschaften hat der Bund keinen direkten Einfluss.

Staatsnahe Unternehmen schliesslich werden vom Bundesrat mit der Vorgabe von strategischen Zielen geführt. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss; er respektiert ihre unternehmerische Autonomie. Die strategischen Ziele des Bundesrates für die bundesnahen Betriebe geben bereits Ausdruck, dass sie ihre Verantwortung auch in gesellschaftlicher sowie ökologischer Hinsicht wahrnehmen müssen. Der Bundesrat ist aber nicht der Meinung, dass die bundesnahen Betriebe über die Eignerstrategie zu einer Partnerschaft für Coworking verpflichtet werden sollen.

Die bundesnahen Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. So hat die SBB kürzlich mit VillageOffice Genossenschaft eine strategische Partnerschaft abgeschlossen, welche den Aufbau eines Coworking-Netzwerkes zum Ziel hat. In den nächsten Jahren sollen in 60 bis 80 kleinen und mittelgrossen Regionalbahnhöfen Coworking Spaces entstehen. Die neuen Räume für lose Zusammenarbeit bringen die Arbeit wieder in die Wohnorte, verhindern weite Wege, entlasten den Verkehr in den Stosszeiten und beleben Bahnhofsgebäude, die nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt werden.

Den Aufbau einer bestimmten Anzahl von Gemeinschaftsarbeitsplätzen anzustreben, erachtet der Bundesrat als nicht sinnvoll. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass sich die zunehmende Nachfrage auch in einem steigenden Angebot niederschlägt.

Der Aufbau von 100'000 regionalen Gemeinschaftsarbeitsplätzen bis 2030 wäre mit dem Risiko von Fehlallokationen verbunden. Deshalb und aufgrund der auf Bundesebene bereits laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat die Erstellung des beantragten Berichtes als nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.