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Schnüffelstaat in Bundesbern. Wieso fordern Bundesbehörden die Offenlegung von Werbebudgets privater Unternehmen?

20.3788 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Dieser Tage erhielten verschiedene Importeure von Personenwagen ein Schreiben des Direktors des Bundesamts für Energie. Das BFE führe, wie es im Schreiben heisst, eine Umfrage zu den "Auswirkungen der Corona-Krise auf den Markt für neue Personenwagen" durch. Wer den Fragekatalog liest, staunt nicht schlecht. Das BFE erfragt die Marketing-Ausgaben, welche getätigt wurden, um die "verschärften CO2-Ziele für Personenwagen" zu erreichen. Detailliert wird Auskunft verlangt über die Marketingausgaben für Steckerfahrzeuge, für effiziente Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bzw. Hybride sowie über den konkreten Marketing-Aufwand 2019/2020 in diesem Bereich. Das BFE will weiter Bescheid wissen über Promotionsaktionen, über Massnahmen im Bereich der Margen- und Preispolitik, aber auch über Aus- und Weiterbildungsmassnahmen.

Schliesslich, so das BFE, werde seit der Wiedereröffnung der Showräume ein "starker Fokus auf die Lagerfahrzeuge" gelegt, weshalb sich die Frage stelle, ob die Importeure genügende Massnahmen getroffen haben, um "effiziente Modelle an Lager verfügbar zu haben".

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:

1. Hat der Bundesrat Kenntnis vom Schreiben, welches der Direktor des BFE am 16. Juni an Automobil-Importeure versandt hat?

2. Auf welche gesetzliche Grundlage berufen sich die zuständigen Stellen, wenn sie "möglichst detaillierte" Angaben über die Marketing-Ausgaben und Weiterbildungsmassnahmen der einzelnen Firmen einfordern?

3. Sind die Probleme, welche sich hiermit aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ergeben, für den Bundesrat irrelevant?

4. Gibt es andere Branchen, in welchen die Bundesverwaltung derartige Auskünfte über private Zahlen der Betriebe verlangt?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

Das Schreiben an die Importeure erfolgte aus Anlass eines vom Verband auto-schweiz gewünschten Austausches zwischen ebendiesem und den Bundesämtern für Energie (BFE) und Strassen (ASTRA) im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Krise und dem Erreichen der CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge. Der Verband auto-schweiz hat in diesem Zusammenhang die temporäre Aussetzung der CO2-Vorschriften und damit eine rückwirkende Anpassung des CO2-Gesetzes vom 23. Dezember 2011 (SR 641.71) vorgeschlagen. Um den Bedarf für solch einen weitgehenden Eingriff einschätzen zu können, ist eine gründliche Prüfung der aktuellen Entwicklung sowie der Branchenaktivitäten für effiziente Fahrzeuge notwendig. Da das Anliegen von der Branche selbst kommt und damit die Beantwortung dieser Fragen primär im Interesse der Branche liegt, ist deren Beantwortung freiwillig. Weil die Fragen für den Vollzug des Gesetzes relevant sind, bestünde aber mit Art. 40a des CO2-Gesetzes auch eine Auskunftspflicht, die jedoch vorliegend aus den genannten Gründen nicht angerufen wurde.

Allfällige Antworten der Unternehmen werden vom BFE in jedem Fall vertraulich behandelt (Amtsgeheimnis), so dass andere Unternehmen keine Informationen zu den Werbebudgets oder anderen Angaben ihrer Konkurrenz erhalten. Insofern ergeben sich daraus auch keine wettbewerbsrechtlichen Probleme.

Zur Frage 4:

In der Schweiz können beispielsweise Wettbewerbsbehörden Daten von Unternehmen betreffend deren Werbeaktivitäten erheben.

Antwort des Bundesrates.

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