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Die angeschlagene Schweizer Wirtschaft mit Investitionen für die Zukunft fit machen

20.3852 · Motion · 2020-06-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das COVID-19-Kreditprogramm um mindestens ein Jahr zu verlängern. Die bisher beschlossene Gesamtsumme von 40 Milliarden Franken soll als Obergrenze bestehen bleiben. Die genehmigten Kredite sollen neu auch für Investitionen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen, verwendet werden können, zum Beispiel für Investitionen in Anlagen, Flotten, Forschung und Entwicklung.

Begründung

Die KOF (Swiss Economic Institute) der ETH stellt fest, dass die Schweizer Wirtschaftsentwicklung in den nächsten Jahren an einer Investitionsschwäche leiden und dadurch zurückgeworfen wird. Der KOF-Direktor schlägt deshalb vor, Investitionen auszulösen, indem das COVID-19-Kreditprogramm um ein Jahr verlängert wird.

Dieses zu verlängern und an den Klimaschutz zu knüpfen, macht doppelt Sinn. Einerseits kann sich so die Schweizer Wirtschaft, die in den nächsten Monaten nur schwach ausgelastet ist, auf die Zukunft vorbereiten. Und zweitens kann die Schweiz den zur Erfüllung der Klimaziele grossen Strukturanpassungs- und Investitionsbedarf verkleinern. Die Stabilisierung des Weltklimas kann nur gelingen, wenn die Reparatur der Wirtschaft genutzt wird, um Jobs im Bereich einer möglichst CO2-neutralen Produktion zu schaffen. Die EU wird deshalb über den Green Deal und das Recoveryprogramm hunderte Milliarden in den Klimaschutz investieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung wurde zum Zweck erlassen, die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse von KMU zu decken. Das System wurde so ausgestaltet, dass Unternehmen rasch und unkompliziert günstige Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen können, die sie grundsätzlich innert fünf Jahren zurückbezahlen müssen. Um die rasche und unkomplizierte Vergabe zu gewährleisten, basiert das COVID-Bürgschaftsregime auf dem Prinzip der Selbstdeklaration, die maximale Kredithöhe wird pauschal in Abhängigkeit des Umsatzes bestimmt, die Kreditverträge sind standardisiert und die Abwicklung erfolgt über bestehende Kanäle (Banken und vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisationen). Das COVID-Bürgschaftsregime eignet sich deshalb nicht als Förderinstrument zu Gunsten von Investitionen in den Klima- oder Energiebereich. Die Umsetzung solch konkreter Ziele würde eine individuelle Prüfung der Subventionsberechtigung im Einzelfall nötig machen. Auch sieht das Solidarbürgschaftsgesetz-COVID-19 gemäss Vernehmlassungsunterlagen vor, dass neu die Verwendung von COVID-Krediten auch für Neuinvestitionen zulässig ist, um die Unternehmen nicht auf längere Sicht in ihrer Investitionstätigkeit einzuschränken.

Zudem besteht die Gefahr von Mitnahmeeffekten und es würden Doppelspurigkeiten zu bestehenden und geplanten Instrumenten des Bundes geschaffen: So können beispielsweise bereits heute wissenschaftsbasierte Forschungs- und Innovationsprojekte durch den Schweizerischen Nationalfonds, die Innosuisse und die ETH unterstützt werden. Das neue Förderprogramm SWEET des Bundesamts für Energie unterstützt ab 2021 gezielt Innovationen zur erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Erreichung der Schweizer Klimaziele. Im Umweltbereich werden aus dem Technologiefonds Darlehen an Unternehmen verbürgt, welche innovative Technologien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entwickeln. Des Weiteren plant das Parlament im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes (17.071) die Schaffung eines gut dotierten Klimafonds und den weiteren Ausbau der Förderung von Investitionen zu Gunsten des Klimas.

Um die Regelung als Förderungsinstrument für Investitionen in die Zukunft auszugestalten, müsste im Übrigen ein neues System entwickelt und gesetzlich verankert werden. Ebenso wäre für die Umsetzung des Anliegens ein neuer Verpflichtungskredit nötig, da das Parlament in der Sondersession von anfangs Mai 2020 den Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken einzig für die Deckung der kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse der Unternehmen bewilligt hat.

Aus den genannten Gründen erachtet der Bundesrat den Umbau der COVID-Kredite in ein Instrument zur Förderung von Investitionen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen, weder als nötig noch als zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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