20.3856 · Interpellation · 2020-06-19
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Verwaltungsrat der Post wie auch der Verwaltungsrat der SBB sehen davon ab, dem weiblichen Personal zu verbieten, sich öffentlich mit einem Hidschab oder einem anderen islamischen Schleier zu zeigen. Ist der Bundesrat bereit, folgende Massnahmen zu ergreifen, damit die Kundinnen und Kunden, die auf die Dienstleistungen dieser Unternehmen angewiesen sind, nicht schockiert werden oder sich unwohl fühlen:
1. Er setzt das Verbot über seine Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten dieser Unternehmen und allgemein aller Unternehmen durch, die mehrheitlich in Besitz und unter Kontrolle des Bundes sind.
2. Er unterbreitet dem Parlament eine gesetzliche Grundlage, um ein solches Verbot durchzusetzen.
Begründung
Im Dezember 2019 haben die Medien berichtet, dass dem weiblichen Personal der Post und der SBB erlaubt wurde, sich öffentlich - insbesondere am Schalter - mit einem Hidschab oder einer anderen Art von islamischem Schleier zu zeigen.
Beides sind Unternehmen öffentlichen Rechts, die mehrheitlich in Besitz und unter Kontrolle des Bundes stehen. Da sie praktisch eine Monopolstellung innehaben, sind ihre Kundinnen und Kunden (also wir alle!) gezwungen, die Dienstleistungen dieser Unternehmen zu nutzen.
Darauf angesprochen haben die Post und die SBB geglaubt, unter dem Vorwand der Religionsfreiheit auf eine Intervention und das Verbot für Frauen, solche Kleider zu tragen, verzichten zu können.
In Tat und Wahrheit handelt es sich beim Hidschab wie auch bei anderen islamischen Schleiern nicht nur um ein Kleidungsstück und gar nur um ein religiöses Zeichen: Er ist vor allem ein politisches Zeichen für Ungleichheit, Diskriminierung, Unterwerfung und Unterdrückung der Frau, und er ist auch ein demonstratives Zeichen der Zugehörigkeit zur einer bestimmten Gemeinschaft wie auch der Integrationsverweigerung. Er widerspricht nicht nur unseren Traditionen, sondern auch unserer Verfassung (denken wir an den Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau) und darf darum in öffentlichen Unternehmen nicht toleriert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen wie Post und SBB mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Er gibt den Unternehmen personalpolitische Ziele vor, weil sie wichtige Arbeitgeberinnen sind und eine Vorbildrolle einnehmen. Der Bundesrat mischt sich aber nicht in die Sozialpartnerschaft ein. Er beschränkt die personalpolitischen Ziele daher auf abstrakte Formulierungen, die breit akzeptierte Vorstellungen von einer zeitgemässen Personalpolitik widerspiegeln. Im Übrigen liegt die Personalpolitik uneingeschränkt in der Verantwortung der Unternehmen.
Nach Angaben von Post und SBB ist unter Berücksichtigung der verfassungsmässig geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit das Tragen von religiösen Zugehörigkeitssymbolen am Arbeitsplatz grundsätzlich gestattet. Das Tragen eines Kopftuches wird insbesondere bei Mitarbeitenden mit Kundenkontakt individuell beurteilt, um den Schutz des Personals vor allfälligen negativen Reaktionen sicherzustellen.
Antwort des Bundesrates.