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20.3869 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die technischen Fortschritte bei der Erdverkabelung der Stromleitungen zu erstellen, gestützt auf den es möglich ist, die systematischere Erdverkabelung der Höchstspannungsleitungen in Betracht zu ziehen zu verlegen.

Begründung

In den letzten Jahren sind bei der Verkabelung der Höchstspannungsleitungen enorme Fortschritte erzielt worden, und zwar nicht nur bei den Kosten und der Grösse der Anlagen, sondern auch in Bezug auf den Energieverlust beim Transport. Es wird immer klarer, dass die Erdverkabelung unter jeglichem Gesichtspunkt (Landschaftsschutz, Gesundheit, Grösse der Anlagen, Begrenzung des Energieverlusts...) eine Lösung der Zukunft ist.

Nur zur Erinnerung sei darauf verwiesen, dass das Bundesgericht in seinem Urteil zu Riniken anerkannt hat, dass die mit einer unterirdischen Verkabelung verbundene Energieeffizienz in Betracht gezogen werden muss.

Es macht den Anschein, der technische und wissenschaftliche Fortschritt sei noch nicht ganz in den Köpfen des Bundesamts für Energie und der Swissgrid angekommen. Der Bundesrat kann darum mit diesem Bericht die neusten Neuerungen erheben und sie in die künftigen Entscheide über Bauten und Anpassungen des Netzes mit einbeziehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst den technischen Möglichkeiten beim Ausbau des Stromnetzes grosse Bedeutung bei. Dieser Aspekt wird in einem frühen Stadium des Verfahrens des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) des Bundes auch berücksichtigt.

Im Rahmen des SÜL-Verfahrens prüft eine Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kreise (Kantone, Bundesverwaltung, Umweltschutzorganisationen, Eidg. Elektrizitätskommission [ElCom], Eidg. Starkstrominspektorat [ESTI]) die verschiedenen Planungsgebiete von Leitungsprojekten.

Für das gewählte Planungsgebiet werden verschiedene Varianten mit einer Freileitung sowie solche mit einem Erdkabel bzw. auch kombinierte Varianten (teils Freileitung, teils Erdkabel) geprüft und miteinander verglichen. Die Ausarbeitung der Varianten erfolgt durch Swissgrid mit Unterstützung von Ingenieurbüros. Bei der Prüfung der Varianten werden die neuesten technischen Entwicklungen beim Stromleitungsbau berücksichtigt. Als Grundlage für die Analyse der Kosten der verschiedenen Varianten wird stets die gesamte Lebensdauer der Vorhaben herangezogen. Energieverluste sowie Unterhaltskosten während der Betriebsphase werden dabei systematisch einbezogen.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im SÜL verankerte Interessenabwägung zwischen Schonung von Landschaft und Umwelt, Raumentwicklung, technischen Aspekten (einschliesslich Optimierung der Energieverluste) und Wirtschaftlichkeit, welche bei der Variantenwahl zum Tragen kommt, ein effizientes und zweckmässiges Instrument für die Beurteilung von Vorhaben zum Bau von Stromübertragungsleitungen darstellt und die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten gewährleistet.

Ein Bericht, wie er im Postulat gefordert wird, würde folglich keine zusätzlichen Erkenntnisse liefern, welche die Variantenwahl für jedes einzelne Vorhaben verbessern könnte. Ausserdem plant der Bundesrat, die Strategie Stromnetze, welche am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, sowie deren Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren in den kommenden Jahren einer Evaluation zu unterziehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.