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20.4037 · Motion · 2020-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, seine strategischen Ziele für die SBB AG für die nächste Strategieperiode (ab 2023) so zu ergänzen, dass die SBB den Auftrag erhält, die Kombination von Veloverkehr und Bahnverkehr aktiv zu fördern.

Begründung

Fahrräder werden nicht nur im Alltag, sondern in hohem Masse auch in der Freizeit und im Tourismus für Tages- und Ferienreisen genutzt. Velotouren sind ein wichtiger Pfeiler für den Sommertourismus. Dies hat sich auch im "Corona-Sommer" deutlich gezeigt, wo gegenüber dem Vorjahr fast doppelt so viele Velotageskarten verkauft worden sind. Die Möglichkeit, Velo und öffentlichen Verkehr miteinander zu kombinieren, fördert einen nachhaltigen Freizeitverkehr und trägt zur Attraktivität des Velotourismus in der Schweiz bei. Diese Tatsache hat der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation 16.3412 selbst festgehalten. Die Förderung des kombinierten Zug- und Veloverkehrs ist auch eine Massnahme zur Verringerung von CO2-Emissionen im Mobilitätsbereich.

Während in anderen Ländern der Fahrradselbstverlad mit speziellen Velowagen gefördert wird und niederschwellig erreichbare Abstellplätze in unmittelbarer Nähe der Perrons (z.B. mittels Rampen direkt über den Geleisen) gebaut werden, hat die SBB die Transportkapazität für Fahrräder in den letzten Jahren sukzessive verkleinert. An vielen Schweizer Bahnhöfen fehlt es auch an Veloabstellplätzen.

Die SBB soll einen Beitrag zur Förderung des Veloverkehrs leisten. Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen legt der Bundesrat für jeweils vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Eigner der SBB erreichen will. Er soll deshalb seine strategischen Ziele für die SBB für die nächste Strategieperiode um die aktive Förderung der Kombination von Veloverkehr und Bahnverkehr ergänzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Möglichkeit, im öffentlichen Verkehr Velos zu transportieren, trägt fraglos zu dessen Attraktivität bei. Dies ist den Bahnen zunehmend bewusst. Sie beschaffen daher neues Rollmaterial, das den Anliegen der Motion entspricht.

Am 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat die strategischen Ziele für die SBB für die Jahre 2019 bis 2022 festgelegt. In Bezug auf den Personenfernverkehr erwartet er unter anderem von der SBB, dass diese für ihre Kundinnen und Kunden attraktive Mobilitätslösungen im Personenverkehr erbringt. Dazu gehören auch Angebote für den kombinierten Bahn- und Veloverkehr. Die Umsetzung dieser Vorgaben liegt im Verantwortungsbereich der SBB. Der Bundesrat überprüft jährlich die Erreichung dieses Ziels anhand der Rechenschaftsberichte des Verwaltungsrates der SBB.

Als Folge von COVID-19 haben 2020 zahlreiche Menschen ihre Ferien und Wochenenden in der Schweiz verbracht. Dies hat zu einer stark erhöhten Nachfrage für Reisen mit Velos im öffentlichen Verkehr geführt. Die SBB und andere Transportunternehmen sind teilweise an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen. Die SBB hat im Sommer 2020 kurzfristige Massnahmen getroffen, um die Kapazitäten zu erhöhen. Weitere Massnahmen sind in Prüfung.

Den Entscheid zu den strategischen Zielen für die SBB 2023 bis 2026 wird der Bundesrat erst 2022 fällen. Er wird zu diesem Zeitpunkt prüfen, ob eine Anpassung der strategischen Ziele in Bezug auf den Personenverkehr angebracht ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.