Sofortige Umsetzung der Härtefallmassnahmen für Unternehmen nach Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes
20.4326 · Interpellation · 2020-10-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Oktober hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung von COVID 19 erneut stark verschärft. Dadurch wurde die wirtschaftliche Misere der bereits arg gebeutelten Veranstaltungsbranche und die mit ihr verbundenen Messen, Konzerte, Kongresse, Theater, Kinobetriebe, Gastrounternehmen massiv verschärft. Sorgfältig geplante Veranstaltungen mit aufwändigen Schutzkonzepten und Vorleistungen der Unternehmen mussten kurzfristig wieder abgesagt oder unbefristet verschoben werden. Dies insbesondere auch, weil trotz der Vorhersehbarkeit der zweiten Welle das für die Wirtschaft zentrale Contact Tracing nicht funktioniert. Des Weiteren fehlen genügend Tests. Das Parlament hat dem Bundesrat mit Artikel 12 des Covid-19 Gesetzes ein starkes Instrument in die Hände gelegt. Insbesondere sieht dieses vor, dass der Bund à-fonds-perdu- Beiträge ausrichten kann. Die Inkraftsetzung dauert jedoch viel zu lange und es zeichnet sich ab, dass für viele Unternehmen jede Hilfe zu spät kommt. Leider haben viele Kantone die Ausfallentschädigungen für das letzte halbe Jahr nicht geleistet oder nur zum Teil ausbezahlt. Die Notfallkredite und Reserven sind aufgebraucht. Hilfeleistungen im Februar sind zu spät!
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie begründet der Bundesrat, dass er trotz Kenntnis der anrollenden zweiten Covid-19 Welle, seine eigene Aufgabe bezüglich unterstützenden Massnahmen für die Wirtschaft (funktionierendes Contact Tracing, genügendes Testangebot) zuwenig erfüllt? Ist er bereit, hier schnell bessere Konzepte vorzusehen?
2. Ist der Bundesrat bereit, entgegen den momentan langwierigen Prozessen, Soforthilfe für Härtefälle zu schaffen für Unternehmen nach Artikel 12 des Covid-Gesetzes mit einem praktischen und unkonventionellen Ansatz zur Auszahlung oder Vorleistungen?
3. Bei Artikel 12 Covid-Gesetz handelt es sich um Unternehmen, die nach eigenen Angaben Schutz- und Hygienemassnahmen streng befolgen und die Einhaltung der Massnahmen durch ein Sicherheitspersonal überprüfen. Deshalb seien auch seit längerer Zeit keine Corona-Infektionen an den Anlässen zu verzeichnen gewesen. Ist der Bundesrat bereit, die einschränkenden Massnahmen zeitnah allgemein differenzierter zu gestalten? Das heisst, Veranstaltungen auf die Garantie eines funktionierenden Schutzkonzeptes auszurichten und nicht auf eine willkürliche Zahl?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Gewährleistung eines lückenlosen und effizienten Contact Tracings liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bund hat die Kantone früh darauf hingewiesen, dass sie für die Bewältigung der zweiten Covid-19-Welle entsprechende Kapazitäten aufbauen sollten. Um das kantonale Contact Tracing angesichts der hohen Fallzahlen personell zu unterstützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 ein weiteres Aufgebot der Zivilschützer beschlossen.
Die Laborkapazität hat seit der ersten Welle kontinuierlich zugenommen. Mit der Einführung von Antigen-Schnelltests hat die Testkapazität in der Schweiz 80 000 Tests/Tag erreicht. Das ist eine Kapazität, die für die Bewältigung dieser Pandemie ausreichen sollte.
2. Der Bundesrat verfolgt seit Beginn der Pandemie die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern. So hat der Bundesrat seit Beginn der Epidemie ein breites Spektrum an Massnahmen in Kraft gesetzt, um betroffene Unternehmen unterstützen zu können. Neben der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und der Einführung des Corona-Erwerbsersatzes kann sich der Bund seit dem 1. Dezember 2020 an den Kosten und Verlusten, die einem Kanton aus seinen Härtefallmassnahmen für besonders stark von der Pandemie betroffene Betriebe entstehen, beteiligen (Covid-19-Härtefallverordnung, SR 951.262). Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Am 27. Januar hat er die Mittel für die Unterstützung von Härtefällen von 2,5 auf 5 Milliarden weiter aufgestockt. Für deren Gewährung und Auszahlung sind die Kantone zuständig.
3. Das Vorgehen des Bundesrats wie auch der Kantone zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie verfolgt weiterhin die Ziele, die Bevölkerung vor Erkrankungen mit Covid-19 zu schützen, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren und dabei die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft soweit wie möglich zu minimieren. Dabei beobachtet der Bundesrat die Wirkung der getroffenen Massnahmen von Bund und Kantonen anhand verschiedener anerkannter Indikatoren (namentlich die Anzahl und der Trend bezüglich der täglichen Neuinfektionen und Hospitalisationen, die Spitalbelegung, die Positivitätsrate und der R-Wert sowie auch die Testkapazitäten der Kantone) sehr genau.
Antwort des Bundesrates.